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Handel: Mehr Zeit zur Vorbereitung des Schlussverkaufs
Landesregierung gibt grünes Licht für einen zusätzlichen Tag - Galateo: "Wesentliche Erleichterung für die Kaufleute" - Winterschlussverkauf beginnt am 8. Jänner
BOZEN (LPA). Um den Abverkauf vorzubereiten, werden Handelstreibende künftig 3, statt der ursprünglich vorgesehenen 2 Tage, Zeit haben. Diese Abänderung der Handelsordnung hat die Landesregierung heute (26.11.2024), auf Vorschlag von Landeshauptmannstellvertreter und Wirtschafts-Landesrat Marco Galateo, beschlossen. Ziel ist es, den Kaufleuten mehr Zeit für die Vorbereitung der Verkaufsräume und die Anbringung der Preisschilder vor dem Schlussverkauf bzw. Sonderverkäufen zu verschaffen.
Der Wunsch zur Abänderung der Handelsordnung (im Absatz 7, Artikel 30 der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 19. Dezember 2019, Nr. 12) wurde von den Interessenvertretungen des Handels- und Dienstleistungsverbandes (hds) sowie Confesercenti an die Landesverwaltung herangetragen. Das Thema war beim jüngsten Treffen zur Festlegung des Termins für den Winter- und Sommerschlussverkauf 2025 zur Sprache gekommen.
Die nun genehmigte Abänderung wird beim nächsten Winterschlussverkauf in Kraft treten. Die Kaufleute dürfen 3 Kalendertage (nicht mehr Werktage) vor Beginn des Abverkaufs mit der Anbringung von Werbeslogans, der neuen Preisschilder und mit der Gestaltung der Schaufenster beginnen. Bislang waren diese Aktivitäten erst 2 Tage vor Startschuss für den Schlussverkauf möglich.
Der Beginn des Winterschlussverkaufs ist für Mittwoch, 8. Jänner 2025, festgelegt. Die Vorbereitungsarbeiten dürfen bereits am Sonntag, 5. Jänner 2025, beginnen. "Es handelt sich um eine wichtige Erleichterung für die Handelstreibenden, die wir, nach mehreren Treffen mit der Handelskammer und den Verbänden, ermöglicht haben. Wir haben es auch geschafft, die Interessen der Kaufleute in der Stadt und in der Peripherie auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen", zeigt sich Landesrat Galateo zufrieden mit der heutigen Entscheidung.
LPA/tl/pir