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Landesregierung genehmigt sechs Kollektivverträge

Weg frei für letzte Prüfungen durch Bildungsministerium und Rechnungshof – Geldmittel für Anzahlungen zur Inflationsanpassung gesichert

BOZEN (LPA). Gleich sechs Kollektivvertragsentwürfe hat die Landesregierung in ihrer heutigen (26. November) Sitzung zur Unterzeichnung freigegeben. Neben dem Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag wurden auch der Bereichsvertrag Landespersonal, zwei Teilverträge für die Schulführungskräfte, die Inspektorinnen und Inspektoren sowie das Lehrpersonal der Grund-, Mittel- und Oberschulen genehmigt. Zwei weitere Verträge betreffen das Gesundheitspersonal. Für die Bediensteten aller Bereiche wird die Auszahlung eines weiteren Vorschusses für die Inflationsanpassung im Zeitraum 2022-24 gesichert. Zur definitiven Unterzeichnung ist noch die Zustimmung des Rechnungshofs sowie, nur für das Schulpersonal, des Bildungsministeriums in Rom erforderlich.

Neue Landeskollektivverträge im Gesundheitswesen

Für das nicht-ärztliche Personal – darunter etwa 6000 Pflegerinnen und Pfleger, therapeutisches und technisches Personal – wird die Wochenarbeitszeit von 38 auf 36 Stunden bei gleichbleibendem Gehalt reduziert. Zudem werden Zusatzarbeit für Vollzeitkräfte und  Mehrstunden für Teilzeitkräfte besser vergütet sowie bestimmte Zulagen (Feiertags-, Nacht- und Bereitschaftsdienst) erhöht oder neu eingeführt (Springerzulage). Insgesamt werden dafür 14 Millionen Euro für 2024 und je 35 Millionen Euro für 2025 und 2026 bereitgestellt.

Auch für die rund 1600 Ärztinnen und Ärzte, aber auch Apothekerinnen und Apotheker, Biologinnen und Biologen wurde ein neuer Vertrag abgeschlossen: Auch dieser sieht neue und erhöhte Zulagen vor, wie etwa die Erste-Hilfe-Zulage oder die Spezialisierungszulage. Hierfür sind jährlich 15 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen.

Ausgleichszahlungen auch für Lehrpersonal

Auch für Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Mittel- und Oberschulen ist eine Vorschusszahlung für die Inflationsanpassung für den Dreijahreszeitraum 2022-24 vorgesehen. Die Einmalzahlung beträgt rund 4000 Euro brutto für Personal in Vollzeit, das an allen 18 Monaten (1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024) im Dienst war. Selbes gilt für die Schulführungskräfte der Grund-, Mittel- und Oberschulen. Diese erhalten rückwirkend den Inflationsausgleich für die Jahre 2019 bis 2022 sowie Vorschüsse auf den Inflationsausgleich für die Jahre 2022 bis 2024. Insgesamt werden dafür rund 50 Millionen Euro bereitgestellt.

LPA/mac