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Natura 2000: Ziele und Maßnahmen detailliert festgelegt
Erhaltungsziele und -maßnahmen für 40 "Besondere Schutzgebiete" in Südtirol wurden überarbeitet – Landesregierung leitet Verfahren zur Genehmigung ein
BOZEN (LPA). Südtirol zählt derzeit 44 Natura-2000-Gebiete, die rund 150.000 Hektar – also rund 20 Prozent der Landesfläche – einnehmen. Genau genommen handelt es sich um vier Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und 40 Besondere Schutzgebiete (BSG). Mit letzteren hat sich die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung (26. November) auf Vorschlag des zuständigen Landesrates Peter Brunner befasst.
"Wir haben heute eine strategische Maßnahme zur Erfüllung der Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU getroffen", berichtet Landesrat Brunner. "Diese besteht darin, die umfangreichen Ziele und Maßnahmen für die Besonderen Schutzgebiete in Südtirol, die in den vergangenen Jahren überarbeitet wurden, zu begutachten und das Genehmigungsverfahren dazu einzuleiten."
Bereits 2016 hatte die Landesregierung die Umwandlung in Besondere Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie und die dazugehörigen Erhaltungsmaßnahmen genehmigt. Diese waren in der Folge aber von der Europäischen Kommission als nicht zufriedenstellend und zu wenig detailliert und zielgerichtet bewertet worden. Eine Überarbeitung der Erhaltungsziele und -maßnahmen wurde angeordnet.
Die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, die für das Management aller Natura-2000-Gebiete in Südtirol zuständig ist, hat 2023 und 2024 in Zusammenarbeit mit der Landesabteilung Forstdienst die erforderlichen detaillierten Ziele und Maßnahmen für die 40 Natura-2000-Gebiete ausgearbeitet. Dabei wurde für jedes Gebiet eine vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) vorgegebene und von der EU-Kommission gutgeheißene technische Vorlage (ein so genanntes format) verwendet.
Anfang November sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der betroffenen Gemeinden über die Inhalte der Erhaltungsziele und die überarbeiteten Erhaltungsmaßnahmen für die Besonderen Schutzgebiete informiert worden.
Wie es nun weitergeht
Um die Einbeziehung sämtlicher Betroffener zu gewährleisten, wird der heutige Beschluss samt aller formats für die 40 Besonderen Schutzgebiete in Süditrol für 30 Tage im Südtiroler Bürgernetz und an den Sitzen der gebietsmäßig betroffenen Gemeinden für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Während dieses Zeitraumes kann jede und jeder Anmerkungen vorbringen. Danach haben die Gemeinden noch einen weiteren Monat Zeit, ihr Gutachten zu den Erhaltungszielen und -maßnahmen für die betroffenen Gebiete abzugeben. Nach Anhörung der Landeskommission für Raum und Landschaft ist abschließend wiederum die Landesregierung am Zug, die die Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen definitiv genehmigt.
Natura 2000
Natura 2000 ist ein Projekt der Europäischen Union, mit dem Ziel, ein europäisches Netzwerk von Schutzgebieten zu schaffen, um die natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie die wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und die wild lebenden Vogelarten langfristig zu schützen und somit die Artenvielfalt zu erhalten. Die rechtlichen Grundlagen für Natura 2000 bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG), kurz FFH-Richtlinie, und die Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG).
LPA/mpi