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Care Leaver: Land startet Pilotprojekt für Jugendliche
Projekt soll Jugendliche nach Aufenthalt in stationärer Betreuung für sechs Monate auf selbstständiges Leben vorbereiten – Trainingswohnungsplätze werden ab Mitte Jänner umgesetzt
BOZEN (LPA). "Care Leaver" steht als Bezeichnung für junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in Pflegefamilien, in sozialpädagogischen oder sozialtherapeutischen Einrichtungen oder im Betreuten Wohnen verbracht haben. Wörtlich bedeutet der Begriff "Fürsorge-Verlassende", sprich jemand, der den Betreuungsstatus verlässt und sich am Übergang in ein eingeständiges Leben befindet. Auch in Südtirol gibt es junge Menschen, die öffentliche stationäre Einrichtungen mit dem Erreichen der Volljährigkeit verlassen müssen. Das Land arbeitet, wie auch im Landessozialplan 2030 vorgesehen, daran, Angebote für diese jungen Menschen zu schaffen. Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 14. Jänner wurden nun die Weichen für das Pilotprojekt "Trainingswohnungsplätze" gesetzt.
Landesrätin Rosmarie Pamer bezeichnet dieses Vorhaben als dringend notwendig, um junge Menschen gut in ein selbstständiges Leben begleiten zu können: "Mit den Trainingswohnungsplätzen schaffen wir ein sicheres Umfeld für junge Menschen, die in schwierigen Verhältnissen groß geworden sind. Das Projekt sorgt für einen geregelten, begleiteten Übergang in ein eigenständiges und zuversichtliches Leben dieser Jugendlichen."
Bereits ab dem 15. Jänner gibt es probeweise zwei Trainingswohnungsplätze. Dabei werden junge Menschen über einen Zeitraum von sechs Monaten gezielt auf den Übergang in ein betreutes Wohnen, in ein eigenständiges Leben oder auf die Rückkehr in die Herkunftsfamilie vorbereitet. Dies umfasst eine intensivere pädagogische und eine ergo- und psychotherapeutische Begleitung durch das vertraute Fachpersonal. Der Beschluss wurde vom Amt für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion in enger Abstimmung mit der Abteilung Gesundheit erarbeitet.
Im selben Beschluss wird auch der Tages- und Stundensatz für teilstationäre Einrichtungen für Minderjährige um 4 Prozent angehoben. Die Geldmittel werden unter anderem für die Umsetzung der Maßnahmen der neuen Kollektivverträge und entsprechender Betriebsabkommen eingesetzt und bewirken, dass die Mitarbeitenden dieser Einrichtungen mehr Gehalt beziehen.
LPA/ck