Rechte des Kindes
Kinder haben Rechte – diese sind in der UN-Kinderrechtskonvention universell verankert. Jungen und Mädchen haben von Anfang an ein Recht auf bestmögliche Bildung sowie auf umfassende Mitsprache und Mitgestaltung ihrer Lebensformen, ihrer Bildung und aller weiteren Entscheidungen, die sie betreffen.
1989 wurde die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet.
Die Konvention wurde in Italien mit dem Gesetz vom 27/05/1991 Nr. 176 ratifiziert.
Die Südtiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft erklärt in der Broschüre "Kinder und Jugendliche haben Rechte" die Kinderkonvention der Vereinten Nationen anschaulich.