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Der Zweisprachigkeitsnachweis wir noch „digitaler“
Der digitale Zweisprachigkeitsnachweis und weitere Neuerungen ab August 2019
Die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen hat in den vergangenen Monaten intensiv an einer Verbesserung der Kommunikation mit den Bürgern gearbeitet und dabei sowohl die Schreiben an die Bürger als auch die Anmeldemodalitäten bürgerfreundlicher gestaltet.
Nach der Einführung der Anmeldung zur Zweisprachigkeitsprüfung, der Ladinischprüfung und der Ansuchen um Anerkennung von Sprachzertifikaten und Studientiteln über SPID im Jänner 2019 kommen nun noch drei weitere Neuerungen hinzu:
Ab August hinterlegen wir den Zweisprachigkeitsnachweis bzw. der Ladinischnachweis in digitaler Form, den Bewertungsbogen und die Anwesenheitsbestätigung in Ihrem persönlichen Bereich von myCIVIS und verständigen Sie über E-Mail und/oder SMS, sobald diese Unterlagen verfügbar sind.
Und noch eine Neuerung, und zwar für die Minderjährigen: ab dem 8.8.2019 können sich Minderjährige zur Zweisprachigkeitsprüfung und zur Ladinischprüfung über den SPID ihrer Eltern anmelden.