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Covid-19: FAQ zur Weiterbildung (Stand 31.03.2020)
Hier im Überblick Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Covid-19 Krise aus Sicht der Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass auch wir von der Situation überrascht worden sind und nicht auf alle Fragen (sofort) eine Antwort geben können bzw. bestimmte Fragen im Moment auch noch nicht beantwortet werden können. Die FAQ aus der Sicht der gesamten Abteilung Kultur finden Sie im Dokument im Anhang.
Was soll ich als kulturelle Organisation tun, wenn mein eingereichtes Jahresprogramm/Projekt nicht mehr durchführbar ist?
Kulturelle Organisationen sind gebeten, alle belegbaren Kosten in Zusammenhang mit ihrem kulturellen Betrieb/Programm zu dokumentieren. Die Landesregierung wird in den kommenden Wochen Regelungen treffen, um auch Kosten für nicht durchgeführte Initiativen im Rahmen von Förderungen anerkennen zu lassen. Informationen hierzu gibt es, sobald diese Regelungen genehmigt sind. Ziel ist es, bereits getätigte Kosten der Kulturorganisationen aufzufangen.
Was passiert, wenn ein gefördertes Weiterbildungsprojekt nicht oder nur teilweise durchgeführt wird?
Im Bereich der Weiterbildung werden bis zum jetzigen Zeitpunkt angefallene Kosten wie „Planung“ oder „Bewerbung“ auf alle Fälle anerkannt und können auch abgerechnet werden. Ob darüber hinaus auch Kosten für die nicht erfolgte Durchführung vergütet werden können, befindet sich noch im Bereich der Klärung.
Kann ich eine Veranstaltung / ein Projekt verschieben?
Wenn ein Projekt in der Weiterbildung im Jahr 2020 verschoben wird, muss dies an das Amt für Weiterbildung mitgeteilt werden, ist jedoch kein Problem. Verschiebt sich ein Projekt über das Jahr 2020 hinaus ist ein entsprechender Antrag mit einem neuen Kostenplan einzureichen.
Kann ich nach Beendigung der Krise auch Kurse mit weniger als 8 Teilnehmern durchführen?
Da wir davon ausgehen, dass die Weiterbildungstätigkeit sich erst allmählich wieder stabilisieren wird, wird bei Weiterbildungskursen bis Jahresende die notwendig Mindestteilnehmerzahl von 8 auf 5 zurückgesetzt. Die dafür notwendige Kriterienänderung ist in Vorbereitung.
Bitte beachten Sie auch die FAQ der gesamten Abteilung Kultur im Anhang!
LPA/ac