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Auch Sprache ist ein Menschenrecht
Am 10. Dezember wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 72 Jahre alt. Dieser Gedenktag bietet genügend Anlass, um über Sprache und Mehrsprachigkeit als universale Menschenrechte nachzudenken.
Wenn wir von Menschenrechten sprechen, denken wir meistens an die bürgerlichen und politischen Rechte wie Meinungsfreiheit und Bewegungsfreiheit oder an wirtschaftliche Rechte wie das Recht auf Arbeit und auf eine angemessene Entlohnung. Doch was ist mit Sprache? Ist Sprache auch ein Menschenrecht?
JA, auch die Sprache ist ein universales Menschenrecht. Jeder Mensch hat das Recht, sich in seiner Herzenssprache auszudrücken und wenn jemand nicht reden kann, dann sorgt die Sprachpolitik für eine möglichst barrierefreie Kommunikation, damit auch diese Menschen ihre Grundfreiheiten wahrnehmen können. So gibt es landesweit die Bemühungen, Kurse für Gebärdensprache oder Zweitsprachkurse für Gehörlose anzubieten oder die Webseiten der Landesverwaltung mit barrierefreien Zugängen und Texten in leichter Sprache zu versehen.
Wie kann aber eine Gesellschaft funktionieren, wenn jeder Mensch von seinem Recht Gebrauch macht und sich auf seine Sprache ausdrückt? Muss jeder die Sprache des anderen verstehen? Dass das undenkbar ist, wird schon am Turmbau zu Babel gezeigt.
Aber: Jeder Mensch soll frei entscheiden können, welche Sprache er seinen Nachkommen beibringen will und wie er zu Hause oder im öffentlichen Raum sprechen will. Und da das Erlernen der Sprache der Mehrheitsgesellschaft ebenso ein Grundrecht ist, bietet die Sprachpolitik in Südtirol im Sinne der Chancengleichheit die Möglichkeit, die Landessprachen zu erlernen. Wer neben seiner Muttersprache auch die Sprache der Mehrheitsgesellschaft beherrscht, dem öffnen sich – ganz unter dem Motto „Mehr Sprachen – Mehr Mitsprache“ neue Perspektiven und mehr Chancen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
LPA/sl