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Covid-19 - Neue Regelungen für die Weiterbildung
Ab 1. April treten neue Regelungen bezüglich des Green Passes in Kraft. Die wesentlichen Punkte wurden im aktuellen FAQ zusammengefasst.
Mit der neuen Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 10 vom 28.03.2022 sind neue Regelungen bezüglich des Green Passes in Kraft getreten.
Laut Artikel 9 d) der Verordnung gilt ab 1. April nun für öffentliche und private Ausbildungskurse die 3-G-Regelung mit Ausnahme des Zuganges zu Turnhallen sowie von Tagungen und Kongressen.
Wir haben die FAQ‘s überarbeitet, die Sie mit der aktuellen Verordnung hier zum Download finden.
Alle aktuellen Verordnungen und Hinweise finden Sie wie immer im Bereich "Zur Vertiefung" auf der Homepage.
LPA/ac