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Das Recht auf einfache Sprache
Heute, 10. Dezember, jährt sich zum 74. Mal der Tag, an dem die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedeten. Dazu gehört auch das Recht auf eine einfache Sprache.
In Südtirol wie auch in anderen modernen Gesellschaften tun sich viele Erwachsene schwer, längere Texte zu verstehen. Und dies, obwohl die meisten davon einen Schulabschluss besitzen. Warum eine erwachsene Person nicht sinnerfassend lesen kann, hat mehrere Gründe. Es ist meist ein Zusammenspiel unterschiedlicher ungünstiger Faktoren wie z.B. abwertende, gleichgültige oder demütigende Erfahrungen in der Familie oder in der Schule. Am seltensten betroffen sind kognitive Gründe. Deshalb wäre es falsch zu folgern, dass geringe Lese- und Schriftkompetenzen auf mangelnde Intelligenz hindeuten.
Vor allem rechtliche und amtliche Texte, aber auch Gebrauchsanweisungen und Anleitungen bereiten oft Kopfzerbrechen. In Südtirol bemüht man sich bereits um eine „leichte Sprache“; diese richtet sich allerdings in erster Linie an Menschen mit Lernschwierigkeiten. Was noch fehlt, ist die Pflege einer „einfachen Sprache“ für Menschen, die zwar lesen können, aber komplexere Texte nicht verstehen. Auch diese Menschen haben das Recht, leicht verständliche Texte in die Hand zu bekommen. Der Tag der Menschenrechte soll Anlass dazu geben, darüber nachzudenken. Denn, eine „einfache Sprache“ zu verwenden ist keine Hexerei: Wenn jeder und jede Schreibende bewusst einfacher schreibt und z.B. auf Fachbegriffe, Fremdwörter, Schachtelsätze, Passivkonstruktionen usw. verzichtet, erreicht man gemeinsam etwas mehr Sprachengerechtigkeit.
Für Erwachsene, die beim Lesen und Schreiben mehr Sicherheit erlangen möchten, gibt es seit September 2022 ein Angebot in Schlanders. Jeden Donnerstag, von 16 bis 18 Uhr kann man sich ohne Anmeldung an den KVW Schlanders, Hauptplatz 131, wenden. Das Angebot ist anonym und kostenlos (Tel. 0473 746721).
LPA/SL