Beiträge für deutschsprachige Weiterbildung

Die Erwachsenenbildung in Südtirol ist ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und jedes Einzelnen. Darum werden finanzielle Beiträge an die Weiterbildungsorganisationen und die Bildungsausschüsse vergeben. Sie ermöglichen damit ein lebenslanges Lernen für alle. Kurse und Projekte können kostengünstiger angeboten werden. Basis dazu bilden das Landesgesetz Nr. 41 aus dem Jahre 1983 und das Landesgesetz Nr. 18 aus dem Jahre 1986. Einzelförderungen an Privatpersonen für Kursbesuche werden nicht vergeben.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen, Förderkriterien, Landeshöchstsätze für Referent*innen, Landessätze für Fahrtspesen und Unterkunft.

Weiterbildungseinrichtungen

Gefördert werden die ordentliche Tätigkeit, Projekte, Sondermaßnahmen, Investitionen und Mitarbeiter*innenausbildung.

Bildungsausschüsse

Gefördert werden die Basisarbeit (Pro-Kopf-Quote), Investitionen, Mitarbeiter*innenausbildung und Projekte.