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Österreichische Studienrichtung und gleichgestellte italienische Studientitel - Detail
Kunstgeschichte - Mag. phil. (Diplomstudium)
Semester: 8
Durch den Notenwechsel gleichgestellte italienische akademische Titel/Grade:
-
Laurea in Discipline dell'arte, della musica e dello spettacolo (DAMS)
Ergänzungsprüfung für die Anerkennung in Italien: Lingua italiana / Italienische Sprache.
Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung und Empfehlungen für die Ablegung derselben in Österreich:
- Italienisch:
Für diese Ergänzungsprüfung empfiehlt die Studienkommission Italienisch im Einvernehmen mit der Studienkommission Kunstgeschichte Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung Italienisch aus folgenden Prüfungsfächern im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester, zu inskribieren (besuchen) sowie zu absolvieren:
1. Italienische Sprache (Sprachbeherrschung).....2 - 4 Wochenstunden
2. Italienische Sprache......2 - 4 Wochenstunden
Für die Erfordernisse der Anerkennung der Gleichwertigkeit in Italien müssen zwei 'Fachprüfungen im engeren Sinne' nachgewiesen werden, und zwar:
1. Eine Übung (4 Wochenstunden) oder zwei Übungen (je 2 Wochenstunden) oder eine Übung (zwei Wochenstunden) im Fach gemäß Z 1. Die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.
2. Eine Vorlesung beziehungsweise zwei Vorlesungen im Umfang der jeweils restlichen Wochenstunden (insbesondere solche, die in italienischer Sprache angekündigt werden). Über den Stoff dieser Lehrveranstaltung ist eine Teilprüfung abzulegen, die auch in Prüfungsteilen abgelegt werden kann. Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'
Die zur Wahl stehenden geeigneten Lehrveranstaltungen werden jeweils im 'Verzeichnis der Lehrveranstaltungen der Universität Innsbruck' eigens bezeichnet und können sowohl dem ersten als auch dem zweiten Studienabschnitt der Studienrichtung Italienisch entnommen werden.
Abweichungen von den Empfehlungen aufgrund eines begründeten Antrages des Studierenden, aus dem die Sinnhaftigkeit der Abweichungen im Hinblick auf die wissenschaftlichen Zusammenhänge und den Fortschritt der Wissenschaften oder auf die Erfordernisse einer wissenschaftlichen Berufsvorbildung hervorgehen muß, bedürfen einer bescheidmäßigen Genehmigung des Vorsitzenden der Studienkommission. Bei Abweichungen von den Empfehlungen betreffend die Ergänzungsprüfungen für den Wettbewerb für den Unterricht ist außerdem vom Deutschen Schulamt in Bozen die Bestätigung vorzuweisen, daß dieser Studiengang den Rechtsvorschriften für den Wettbewerb entspricht.