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Österreichische Studienrichtung und gleichgestellte italienische Studientitel - Detail
Kunststofftechnik - Dipl.-Ing./DI (Diplomstudium)
Semester: 10
Durch den Notenwechsel gleichgestellte italienische akademische Titel/Grade:
-
Ergänzungsprüfung für die Anerkennung in Italien:
Elementi di diritto, di economia e di legislazione sociale/Grundlagen des Rechtes, der Wirtschaft und der Sozialgesetzgebung.
Diese Gleichstellung gilt nur für Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Dezember 1997 begonnen und ohne Unterbrechung fortgesetzt haben (vergleiche Ziffer 2 des Notenwechsels).
Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung und Empfehlungen für die Ablegung derselben in Österreich:
- Grundlagen des Rechtes, der Wirtschaft und der Sozialgesetzgebung:
Allgemeiner Hinweis:
Lehrveranstaltungen aus dem Fachbereich Grundlagen des Rechtes, der Wirtschaft und der Sozialgesetzgebung im Ausmaß von mindestens 6 Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:
Erforderlich sind zwei Fachprüfungen, und zwar:
1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus einem Teilgebiet des Fachgebietes.
2. Über den Stoff der Vorlesungen aus einem weiteren Teilgebiet im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. -
Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung in Italien:
Chimica industriale I con laboratorio di Chimica industriale I/Industriechemie I mit Laboratorium aus Industriechemie I;
Chimica industriale II con laboratorio di chimica industriale II/Industriechemie II mit Laboratorium aus Industriechemie II.
Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung und Empfehlungen für die Ablegung derselben in Österreich:
- Industriechemie I mit Laboratorium aus Industriechemie I:
Allgemeiner Hinweis:
Lehrveranstaltungen aus dem Fachbereich Industriechemie I mit Laboratorium aus Industriechemie I im Ausmaß von mindestens 6 Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:
Erforderlich sind zwei Fachprüfungen, und zwar:
1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus einem Teilgebiet des Fachgebietes.
2. Über den Stoff der Vorlesungen aus einem weiteren Teilgebiet im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen.
- Industriechemie II mit Laboratorium aus Industriechemie II:
Allgemeiner Hinweis:
Lehrveranstaltungen aus dem Fachbereich Industriechemie II mit Laboratorium aus Industriechemie II im Ausmaß von mindestens 6 Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:
Erforderlich sind zwei Fachprüfungen, und zwar:
1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus einem Teilgebiet des Fachgebietes.
2. Über den Stoff der Vorlesungen aus einem weiteren Teilgebiet im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen.