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Wettbewerbsklassen Detail
32/A – Musikerziehung [an der Mittelschule]
Mittelschulen; Mittelschulen der ladinischen Ortschaften.
Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse
- Altri titoli non accademici
Diploma di:
composizione; nuova didattica della composizione; composizione polifonica vocale; musica corale e direzione del coro; direzione di orchestra; strumentazione per banda; musica elettronica; jazz; musica sacra; organo e composizione organistica; pianoforte; arpa; violino; viola; violoncello; contrabbasso; viola da gamba; liuto; mandolino; chitarra; fisarmonica; strumenti a fiato; canto; musica vocale da camera; prepolifonia; didattica della musica.
Attestati finali di corsi musicali straordinari di durata complessiva di studi non inferiore a sette anni, svolti presso i conservatori di musica e gli istituti musicali pareggiati.
Attestati finali di corsi musicali speciali permanenti (strumenti a percussione, sassofono) di durata complessiva non inferiore a sette anni, svolti presso i conservatori di musica e gli istituti musicali pareggiati. - Laurea in Discipline dell'arte, della musica e dello spettacolo (DAMS)
Sofern der Studienplan je einen einjährigen Lehrgang mit je zwei Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat: Elemente der Harmonie und des Kontrapunktes; Semiotik der Musik; Musikgeschichte; Musiktheorie.
Ergänzungsprüfungen
- Laurea in Musicologia
Hilfe
- Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“
-
Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.
- Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
- Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
- Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
- Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.
Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.