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Wettbewerbsklassen Detail
59/A – Mathematik, Chemie, Physik und Naturkunde
Mittelschulen, Mittelschulen der ladinischen Ortschaften
Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse
- Laurea in Astronomia
- Laurea in Chimica
- Laurea in Chimica e tecnologia farmaceutiche
Diese Laurea ist nur dann Zulassungstitel, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 1988 erworben wurde.
- Laurea in Chimica industriale
Diese Laurea ist nur dann Zulassungstitel, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 1988 erworben wurde.
- Laurea in Discipline nautiche
- Laurea in Fisica
- Laurea in Matematica
- Laurea in Matematica e fisica
- Laurea in Scienza dei materiali
- Laurea in Scienze agrarie
Diese Laurea ist nur dann Zulassungstitel, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 1988 erworben wurde.
- Laurea in Scienze agrarie tropicali e sub-tropicali
- Laurea in Scienze ambientali
- Laurea in Scienze biologiche
- Laurea in Scienze della produzione animale
Diese Laurea ist nur dann Zulassungstitel, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 1988 erworben wurde.
- Laurea in Scienze delle preparazioni alimentari *
Diese Laurea ist nur dann Zulassungstitel, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 1988 erworben wurde.
- Laurea in Scienze e tecnologie agrarie
- Laurea in Scienze forestali
Diese Laurea ist nur dann Zulassungstitel, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 1988 erworben wurde.
- Laurea in Scienze geologiche
- Laurea in Scienze matematiche
- Laurea in Scienze naturali
Hilfe
- Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“
-
Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.
- Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
- Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
- Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
- Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.
Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.