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Wettbewerbsklassen Detail

5/D – Arte della tessitura e della decorazione dei tessuti

- decorazione dei tessuti
- stampa dei tessuti
- tintoria
- serigrafia su tessuto
- decorazione e stampa dei tessuti
- decorazione su stoffa
- tessuto
- tessitura
- tessitura di arredamento
- tessitura e tappeto
- tappeto
- arazzo
- merletto e ricamo
- merletto
- ricamo

Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse

  • Diploma di Accademia di Belle Arti

    purché congiunto a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero, conseguiti nelle sezioni di: arte del tessuto; arte del merletto e del ricamo.

  • Laurea in Architettura

    purché congiunta a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero, conseguiti nelle sezioni di: arte del tessuto; arte del merletto e del ricamo.

  • Diploma di Istituto Superiore per le Industrie Artistiche

    purché congiunto a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero, conseguiti nelle sezioni di: arte del tessuto; arte del merletto e del ricamo.

Hilfe

Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“

Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.

  • Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.

Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.