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Wettbewerbsklassen Detail

10/D – Arte della fotografia e della cinematografia

- fotografia (fotografia artistica)
- sviluppo, stampa e rifinitura
- applicazione di ripresa cinematografica e montaggio
- ripresa fotocinematografica
- fotocinematografia e videoripresa
- tecniche della stampa fotografica

Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse

  • Diploma di Accademia di Belle Arti

    purché congiunto a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero, conseguito nelle sezioni di: arte della fotografia; arte della grafica pubblicitaria e della fotografia; arte pubblicitaria; fotografia artistica.

  • Laurea in Architettura

    purché congiunta a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero, conseguito nelle sezioni di: arte della fotografia; arte della grafica pubblicitaria e della fotografia; arte pubblicitaria; fotografia artistica.

  • Diploma di Istituto Superiore per le Industrie Artistiche

    purché congiunto a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero, conseguito nelle sezioni di: arte della fotografia; arte della grafica pubblicitaria e della fotografia; arte pubblicitaria; fotografia artistica.

Hilfe

Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“

Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.

  • Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.

Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.