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Wettbewerbsklassen Detail

16/D – Arte della modellistica dell'arredamento e della scenotecnica

- applicazioni metalliche
- applicazioni dei metalli e di altri materiali all'arredamento
- modellistica
- arte muraria
- costruzioni sceniche
- arredamento
- architettura
- disegno di architettura

Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse

  • Diploma di Accademia di Belle Arti

    Diploma conseguito nel corso di scenografia: purché congiunto a maturità artistica o a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero.

    Diploma conseguito negli altri corsi: purché congiunto a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero conseguiti nelle sezioni di: disegnatori d'architettura; disegnatori d'architettura e arredamento; scenotecnica; arredamento.

  • Laurea in Architettura

    purché congiunta a maturità artistica o a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero.

  • Diploma di Istituto Superiore per le Industrie Artistiche

    purché congiunto a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero conseguiti nelle sezioni di: disegnatori d'architettura; disegnatori d'architettura e arredamento; scenotecnica; arredamento.

Hilfe

Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“

Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.

  • Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.

Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.