Hauptinhalt

Termine für die Übermittlung

Jahresprogramm der öffentlichen Bauvorhaben

Innerhalb 28.02. eines jeden Jahres. Im Falle einer Änderung muss das aktualisierte Jahresprogramm innerhalb von 30 Tagen ab der Genehmigung durch das zuständige Organ übermittelt werden.

Rechnungslegung der durchgeführten Arbeiten

Innerhalb 28.02. eines jeden Jahres.

Formblätter der Beobachtungsstelle

Ausschreibungsbekanntmachung, Zuschlag

Innerhalb von 30 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum des Zuschlagsprotokolls.


Beginn der Arbeiten

Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Beginn der Arbeiten / Dienstleistung / Lieferung.


Stand der Durchführung (Baufortschritt)

Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen  ab der Ausstellung des Baufortschrittes / Stand der Durchführung.


Unterbrechungen

Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum des Protokolls der Unterbrechung.


Wiederaufnahme

Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum des Protokolls der Wiederaufnahme.


Fristverlängerung

Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum der Genehmigung.


Änderungen/Varianten

Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum der Genehmigung der Variante.


Weitervergaben

Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum der Genehmigung der Weitervergabe.


Vorzeitige Unterbrechung des Vertrages

Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum des Widerrufs des Zuschlags / Datum der Konkurszustellung / Datum des Verwaltungsaktes mit dem die Unterbrechung / der Rücktritt verfügt wurde.


Fertigstellung

Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum der Fertigstellung der Arbeiten / Dienstleistungen / Lieferungen.


Abnahme/Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen

Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum der Ausstellung der Abnahmebescheinigung / Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung.