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Termine für die Übermittlung
Jahresprogramm der öffentlichen Bauvorhaben
Innerhalb 28.02. eines jeden Jahres. Im Falle einer Änderung muss das aktualisierte Jahresprogramm innerhalb von 30 Tagen ab der Genehmigung durch das zuständige Organ übermittelt werden.
Rechnungslegung der durchgeführten Arbeiten
Innerhalb 28.02. eines jeden Jahres.
Formblätter der Beobachtungsstelle
Ausschreibungsbekanntmachung, Zuschlag
Innerhalb von 30 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum des Zuschlagsprotokolls.
Beginn der Arbeiten
Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Beginn der Arbeiten / Dienstleistung / Lieferung.
Stand der Durchführung (Baufortschritt)
Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab der Ausstellung des Baufortschrittes / Stand der Durchführung.
Unterbrechungen
Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum des Protokolls der Unterbrechung.
Wiederaufnahme
Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum des Protokolls der Wiederaufnahme.
Fristverlängerung
Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum der Genehmigung.
Änderungen/Varianten
Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum der Genehmigung der Variante.
Weitervergaben
Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum der Genehmigung der Weitervergabe.
Vorzeitige Unterbrechung des Vertrages
Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum des Widerrufs des Zuschlags / Datum der Konkurszustellung / Datum des Verwaltungsaktes mit dem die Unterbrechung / der Rücktritt verfügt wurde.
Fertigstellung
Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum der Fertigstellung der Arbeiten / Dienstleistungen / Lieferungen.
Abnahme/Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen
Innerhalb von 60 aufeinander folgenden Tagen ab dem Datum der Ausstellung der Abnahmebescheinigung / Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung.