News Entlastungen und Energieeinsparung
Entlastungsbonus: Ansuchen bis 31. März 2023 möglich
Ab 1. Dezember kann online um den Entlastungsbonus für Familien mit volljährigen Kindern, Paaren, Rentnern und Alleinstehende angesucht werden.
Die Landesregierung hat sich heute (8. November) mit den Details zu den Entlastungsmaßnahmen für Familien und Einzelhaushalte beschäftigt. Landesrätin Waltraud Deeg hat dazu den entsprechenden Beschluss eingebracht. Neben den bereits bekannten Informationen, beispielsweise über die Höhe der Unterstützungsleistungen, wurden heute weitere Voraussetzungen und Rahmen vor allem für den Entlastungsbonus für Familien mit volljährigen Kindern, Paare, Rentnerinnen und Rentnern sowie Alleinstehende festgelegt. "Die Einmalzahlung ist eine Unterstützung, die bei möglichst vielen Menschen in Südtirol ankommen soll. Darum sind die Voraussetzungen wenige und der Zugang wird so einfach und zeitnah wie möglich erfolgen", betont Landesrätin Deeg. In einem weiteren Beschluss wurden heute die Geldmittel für die Unterstützung der Dienste im Sozialbereich (13 Millionen Euro, LPA hat berichtet) und 58,8 Millionen Euro für die finanziellen Entlastungsmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt.
Ansuchen bis 31. März möglich
Wie bereits bekannt, müssen Bürgerinnen und Bürger um den Bonus ansuchen, während Familien mit minderjährigen Kindern den Bonus über das Landeskindergeld ausbezahlt bekommen. Angesucht werden kann bis inklusive 31. März 2023 (ursprünglich war die Frist auf 28. Februar gelegt worden). Die dafür nötige Onlineplattform wird voraussichtlich ab Donnerstag, 1. Dezember zugänglich sein, Anträge können von den Bürgerinnen und Bürgern selbst oder über ein Patronat eingegeben werden. Antragsberechtigt sind alle, die ihren Wohnsitz bei Antragstellung in Südtirol haben.
Landesrätin Waltraud Deeg erinnert in diesem Zusammenhang nochmals daran, dass es bereits jetzt für alle Interessierten möglich ist, über ein Steuerbeistandszentrum (Caf) den eigenen ISEE-Wert (bzw. jenen der Familiengemeinschaft) zu erheben. Sofern dieser die 40.000 Euro Grenze nicht überschreitet, kann dann ab Dezember um den Entlastungsbonus angesucht werden. Informationen zum Entlastungspaket können online auf der Landeswebseite unter https://www.provinz.bz.it/de/entlastungspaket.asp abgerufen werden.
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
LPA/ck