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Lehrpersonal: Neuerungen und Termine für die Eintragung in permanente Ranglisten

LPA - Noch bis Freitag, 17. Juni, können Lehrpersonen, die die Lehrbefähigung bei einer außerordentlichen Prüfungssession erworben haben, um Neueintragung in die permanenten Ranglisten ansuchen. Die Frist für die Einreichung von Gesuchen um Neueintragung wurde nach Rücksprache mit dem Unterrichtsministerium wiedereröffnet, wie Schulamtsleiter Peter Höllrigl mitteilt. In einem Rundschreiben weist der Schulamtsleiter außerdem auf einige Änderungen im Zusammenhang mit der Erstellung der permanenten Ranglisten hin, die unter anderem die Aufhebung der Vorbehalte betreffen.

Lehrpersonen, die die Lehrbefähigung bei einer außerordentlichen Prüfungssession erworben haben, können noch bis 17. Juni 2005 um Neueintragung in die dritte Gruppe der permanenten Ranglisten ansuchen. Die entsprechenden Gesuche sind im Deutschen Schulamt, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen, einzureichen. Bei der Eintragung in die dritte Gruppe wird jedes Spezialisierungsdiplom oder jeder universitäre Mastertitel mit mindestens einjähriger Dauer und Abschlussprüfung mit drei Punkten bewertet, sofern die Inhalte mit den Unterrichtsbereichen in Verbindung stehen. Für jeden universitären Spezialisierungskurs mit mindestens einjähriger Dauer und Abschlussprüfung, werden zwei Punkte vergeben.

Alle Personen, die kurz vor dem Erwerb der Lehrbefähigung stehen, können sich mit Vorbehalt in die permanenten Ranglisten eintragen lassen. Diese Möglichkeit haben alle, die das letzte Kursjahr der Spezialisierungsschule für den Sekundarbereich („SSIS“) besuchen, in der Sommersession das Laureat in Bildungswissenschaften für den Primarbereich erwerben oder das letzte Jahr des Kurses in Musikdidaktik (didattica della musica) besuchen. Damit die endgültige Eintragung in die permanenten Ranglisten erfolgen kann, müssen die betroffenen Personen den endgültigen Titel innerhalb 25. Juli 2005 erwerben und dies mit einer Eigenerklärung bestätigen, die innerhalb 27. Juli 2005 im Deutschen Schulamt einzureichen ist.

Ebenfalls innerhalb 27. Juli 2005 müssen die Lehrpersonen, welche das erste Jahr des Spezialisierungskurses für Integrationsunterricht erfolgreich abgeschlossen haben, die entsprechende Eigenerklärung im Deutschen Schulamt einreichen.

Weitere Informationen erteilen im Deutschen Schulamt das Amt für Grundschulen (Telefon 0471 415518), das Amt für Mittelschulen (Telefon 0471 415534, 0471 415535 und 0471 415536) und das Amt für Oberschulen (Telefon 0471 415572 oder 0471 415573).

jw