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Studienbeihilfe für Pflichtschüler: 4. August ist erster Einreichtermin für Gesuche

LPA – Auch für das Schuljahr 2005/06 stehen für die Pflichtschüler, die aus Studiengründen außerhalb der Familie oder als Tagesheimschüler untergebracht sind, Studienbeihilfen zur Verfügung. Insgesamt gewährt das Land Beihilfen in der Höhe von 458.200 Euro. Die Gesuche für die Stipendien sind beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen sowie online im Südtiroler Bürgernetz erhältlich. Die Ansuchen um Studienbeihilfe müssen innerhalb 4. August, spätestens jedoch bis 13. Oktober, direkt beim Amt für Schul- und Hochschulfürsorge eingereicht werden.

Dem Antrag für eine Studienbeihilfe ist im Schuljahr 2005/06 keine Unterlage oder Erklärung beizulegen. Falls Vordrucke als lose Blätter, beispielsweise als Formulare aus dem Internet eingereicht werden, muss der Bewerber jede einzelne Seite unterschreiben. Werden Anträge mittels Fax übermittelt, so ist diesen eine Kopie des Personalausweises des Unterzeichners beizulegen.

Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe beträgt 2900 Euro und entspricht einem bereinigten Einkommen von 1700 Euro für Bewerber, die gezwungen sind, während des Schuljahres außerhalb der Familie zu wohnen. Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens beträgt 19.000 Euro.

Bezüglich Freibeträge gilt heuer, dass Arbeitslose die auf dem Familienstandsbogen der Eltern des Bewerbers aufscheinen, unmittelbar vor Einreichung des Antrages mindestens sechs Monate durchgehend in der Arbeitslosenliste des Arbeitsamtes eingetragen sein müssen. Ist dies der Fall, haben sie Anrecht auf den Freibetrag der für zu Lasten lebenden Personen.

Wohnungen und Garagen die von den Eltern an Verwandten des Bewerbers innerhalb des zweiten Grades ohne Mietvertrag als Erstwohnung zur Verfügung gestellt werden, sind als vermietet einzutragen.

Im Gegensatz zum Vorjahr werden zur Berechnung des Einkommens die Beträge aus anderen Zeilen herangezogen.

Gemäß Artikel 5 der Wettbewerbsausschreibung hat die Landesregierung jederzeit Möglichkeit, die Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben mittels Stichproben zu überprüfen.

Weitere Informationen können direkt im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, Landhaus VII, 2. Stock, Zimmer 205 sowie unter den Telefonnummern 0471 / 413305, 413344 und 412925 eingeholt werden. Alles Wissenswerte sowie die Gesuchsvordrucke gibt es außerdem im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung.

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