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Vergütung von Reisespesen für Hochschüler: Ansuchen noch bis 15. Juli

(LPA) Noch bis zum 15. Juli haben Hochschüler Zeit, ihre Anträge um Vergütung der Reisespesen zwischen Wohn- und Studienort im akademischen Jahr 2004/2005 einzureichen. Die entsprechenden Gesuchsvordrucke sind im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge erhältlich und im Internet unter der folgenden Adresse abrufbar: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung.

Um die Vergütung ansuchen können Studenten, die an einer universitären Einrichtung oder Fachhochschule in Italien, außerhalb Südtirols, oder in Ländern des deutschen Kulturraumes inskribiert sind, Anspruch auf eine Studienbeihilfe haben und aus Studiengründen mindestens 150 Tage am Studienort oder in seiner unmittelbaren Umgebung dauerhaft untergebracht sind. Vergütet werden die Reisespesen nur, wenn die Studenten ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt haben und mindestens fünfmal zwischen Wohn­sitz und Studienort hin- und zurückgefahren sind.

Die Vergütung erfolgt – für die Strecke zwischen Wohnsitz und Studienort – für vier Hin- und Rückfahrten. Als Grundlage werden die Tarife für eine Bahnfahrt II. Klasse, gültig zum 1. Jänner 2005, herangezogen. Angesichts des großen Verwaltungsaufwandes bei der Bear­beitung der Anträge, erfolgt eine Vergütung nur, wenn die Studenten Anspruch auf einen Betrag von nicht weniger als 200 Euro haben.

Die Anträge sind bis Freitag, 15. Juli, beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Dienststelle für Hochschüler-Förderung, Landhaus VII, 2. Stock, Schalter 1 – 5, Andreas-Hofer-Stra­ße 18, Bozen, einzureichen. Dort gibt es auch detailliertere Auskünfte, und zwar unter der Telefonnummer 0471 413304. Auch im Internet können alle Details nachgeschlagen werden (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung).

chr