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Studienbeihilfen für Hochschüler: Erster Zwischentermin am 29. Juli

LPA – Südtirols Universitäts- und Fachhochschulstudenten können ab sofort um Studienbeihilfen für das akademische Jahr 2005/06 ansuchen. Die Anträge sind bis spätestens 18. Oktober 2005 im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge abzugeben. Als erster Zwischentermin für die Einreichung der Gesuche wurde der 29. Juli fixiert. Um die Studienbeihilfen kann auch via Internet angesucht werden.

Der 18. Oktober ist der endgültige Termin für die Teilnahme an den Wettbewerben für die Studienbeihilfen für Studierende in- und außerhalb Südtirols. Daneben gibt es zwei verwaltungstechnische Zwischentermine. Der erste, der auf den 29. Juli fällt, gilt für alle Hochschüler, während der zweite am 9. September nur jene Studenten betrifft, die an Universitäten und Fachhochschulen außerhalb Südtirols studieren.

Die Antragsformulare liegen im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge auf, sie werden jedoch nicht mehr an die Gemeindeämter verschickt, da die Studierenden die Möglichkeit haben, die Anträge für die Gewährung einer Studienbeihilfe online zu stellen. Die Internetadresse dafür ist www.provinz.bz.it/egov/studienfoerderung.

Zusammen mit dem Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe an Studierende, die Universitäten oder Fachhochschulen außerhalb Südtirols besuchen, kann auch um Rückerstattung der für das akademische Jahr 2005/2006 eingezahlten Studienbeiträge und um die pauschale Vergütung von Reisespesen angesucht werden. Es gelten dafür dieselben Einreichtermine, die für die Gesuche um Gewährung von Studienbeihilfen festgelegt sind. Anspruch auf die Rückerstattung der Studienbeiträge haben jedoch nur die Studierenden, die in Italien oder in den Ländern des deutschen Kulturraumes an einer Universität oder Fachhochschule inskribiert sind, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Studienbeihilfe erfüllen und im akademischen Jahr 2005/2006 Studienbeiträge im Gesamtausmaß von mindestens 500 Euro eingezahlt haben. Die Rückerstattung erfolgt im Nachhinein und in einer einzigen Rate. Für die pauschale Vergütung der Reisespesen gelten dieselben Voraussetzungen. Die Kosten müssen mindestens 200 Euro betragen.

Auch um die Rückerstattung der für das akademische Jahr 2005/2006 eingezahlten Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium und um die Zuweisung eines Heimplatzes kann mit selbigem Antragsformular angesucht werden. Es gelten dafür die selben Einreichtermine, die für die Gesuche um Gewährung von Studienbeihilfen festgelegt sind. Anspruch auf die Rückerstattung haben jedoch nur die Studierenden, die an der Freien Universität Bozen inskribiert sind.

Für Auskünfte steht der Bereich HochschülerInnenförderung des Amtes für Schul- und Hochschulfürsorge (Schalter 1 - 5) gerne zur Verfügung. Die Ansprechpartnerin für die Gewährung von Studienbeihilfen an Studierende, die Universitäten oder Fachhochschulen außerhalb Südtirols besuchen, ist Monika.Reichhalter@provinz.bz.it , Tel. 0471 413 369, für die Rückerstattung der Studienbeiträge Jeanette.Bruins@provinz.bz.it , Tel. 0471 412 926.

Die Ansprechpartnerin für die Gewährung von Studienbeihilfen an Studierende, die Universitäten oder Fachhochschulen in Südtirol besuchen, ist Isabella.Sorbo@provinz.bz.it , Tel. 0471 412 938, für die Zuweisung der Heimplätze Carla.Bergamo@provinz.bz.it , Tel. 0471 413 348.

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