Aktuelles

Stellenwahl für Supplenten vom 23. bis zum 25. August

LPA - Die Stellenwahl zum Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen an den Grund-, Mittel- und Oberschulen mit deutscher Unterrichtssprache für das Schuljahr 2005/06 erfolgt zwischen dem 23. und 25. August 2005. Dies teilt Schulamtsleiter Peter Höllrigl mit.

Auch heuer werden wieder alle Supplenzstellen bei einer vom Schulamt koordinierten, gemeinsamen Stellenwahl auf Grund der permanenten Ranglisten und der Schulranglisten vergeben.

Die Supplenzstellen als Klassen- und Integrationslehrer der Grundschule erfolgt vom 23. bis zum 25. August 2005 nach einem genauen Terminplan bei einer dezentralen Stellenwahl über LaSis an den Schulen.

Die Lehrer für die Zweitsprache und jene für den katholischen Religionsunterricht an Grundschulen wählen die Stelle am 23. August 2005 im Sitzungssaal des deutschen Schulamtes.

Die Stellenvergabe für die Mittel- und Oberschulen findet hingegen von Dienstag, 23. August, bis Donnerstag 25. August, in der Aula Magna der Handelsoberschule „Heinrich Kunter“, Guntschnastraße 1, Bozen statt.

Schulamtsleiter Peter Höllrigl weist darauf hin, dass bei der gemeinsamen Stellenwahl sämtliche Supplenzen auf Grund der permanenten Ranglisten und des so genannten „Verzeichnisses A“ der Schulranglisten vergeben werden. Das heißt, dass eine Lehrperson, die in der permanenten Rangliste und im Verzeichnis A der Schulranglisten eingetragen ist, alle Arten von Supplenzen wählen kann, die angeboten werden (Jahressupplenzen, zeitweilige Supplenzen bis 30. Juni und andere zeitweilige Supplenzen). Eine Lehrperson, die „nur“ in den permanenten Ranglisten und nicht auch im Verzeichnis A der Schulranglisten eingetragen ist, darf „nur“ Jahressupplenzen und zeitweilige Supplenzen bis 30. Juni wählen, während eine Lehrperson, die „nur“ im Verzeichnis A der Schulranglisten eingetragen ist, alle Arten von Supplenzen wählen kann.

Bei der gemeinsamen Stellenwahl ist die Auswahlmöglichkeit nicht auf jene Schulen beschränkt, welche die Lehrperson im Gesuch um Eintragung in die Schulranglisten angegeben hat.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder persönlich zur Stellenwahl erscheinen oder können sich von einer Vertrauensperson oder vom Schulamtsleiter mittels Vollmacht für die Annahme der Stelle vertreten lassen. Die Vollmacht für die Stellenwahl für Stellen in der Mittel- oder Oberschule muss innerhalb Freitag, den 19. August 2005, im Schulamt einlangen.

Für weitere Auskünfte zur Stellenwahl stehen für die Stellen an den Grundschulen Waltraud Zerzer (Tel. 0471/ 41 55 17), für die Mittelschulstellen Carmen Curti (Tel. 0471/ 41 55 35) und Rita Pristinger (Tel. 0471/ 41 55 34) sowie für die Stellen an den Oberschulen Ulrike Thalmann (Tel. 0471/ 41 55 76) und Tanja Tonina (Tel. 0471/ 41 55 73) zur Verfügung.

ohn