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Denkmalpflege: Förderrichtlinien angepasst

LPA - Die Richtlinien für Förderung von Restaurierungsarbeiten an Bau- und Kunstdenkmälern sind von der Landesregierung vor kurzem auf Vorschlag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur erneuert worden. Dabei wurden vor allem die Richtpreise für verschiedene Bauleistungen angepasst.

Die Landesverwaltung greift den Besitzern denkmalgeschützter Objekte finanziell unter die Arme, wenn diese ihre denkmalgeschützten Kulturgüter erhalten oder restaurieren. Über den Weg der direkten Förderung kann das Land Finanzierungsbeiträge von bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehrkosten gewähren. Die Richtlinien für diese Beitragsgewährung wurden vor wenigen Tagen von der Landesregierung auf Vorschlag von Denkmalpflege-Landesrätin Sabina Kasslatter Mur neu festgelegt. 

Mit ihrem Beschluss hebt die Landesregierung vor allem die Richtpreise für die verschiedenen Arten von Dacheindeckungen - von Mönch- und Nonneziegel über Legschindeln bis hin zu Naturschieferplatten - neu fest. Auf der Grundlage der derzeitigen Eindeckungskosten wurde die maximale Beitragshöhe je Quadratmeter auf 29.95 Euro (Mönch und Nonne) bis zu 105,15 Euro (Naturschieferplatten) festgelegt. Bezuschusst werden die Mehrkosten, die bei den besonderen Dacheindeckungen im Unterschied zu einer Betonplatten-Eindeckung entstehen.

In den Richtlinien werden erneut die Maßnahmen definiert, die mit öffentlichem Geld gefördert werden können. Es sind dies neben den Dacheindeckungen die Erneuerung von Fenstern, statische Sicherungsmaßnahmen, die Entfeuchtung von Gebäuden, die Freilegung, Konservierung und Restaurierung von Objekten, der Einbau von Alarmanlagen sowie der Abbruch störender Bauteile. Nicht gefördert werden Reinigungen, Anschaffungen neuer Böden oder Einrichtungsgegenstände, Instandhaltungsarbeiten wie Fassadenanstrichen und die Erstellung von Kopien gestohlener Kunstwerke.

Die Anträge können laufend im Landesamt für Bau- und Kunstdenkmäler in Bozen, Armando-Diaz-Straße 8, eingereicht werden.

jw