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Klärung bei Namensrückführung

LPA - Die Wiederherstellung von Vor- und Zunamen in ihrer deutschen Form erfolgt in Südtirol weiterhin in der durch das sog. "Kleine Paket" von 1972 festgelegten vereinfachten Form. Mit einem an Landeshauptmann Luis Durnwalder gerichteten Schreiben hat das römische Justizministerium den vom Land Südtirol vertretenen Rechtsstandpunkt geteilt.

Im Mai 2005 hatte Landeshauptmann Luis Durnwalder mit einem Schreiben an Justizminister Roberto Castelli, Innenminister Giuseppe Pisanu und an Regionenminister Enrico La Loggia auf Rechtsunsicherheiten bei der Bearbeitung von Anträgen, mit denen Südtiroler ihren italienischen Vornamen im entsprechenden deutschen Vornamen bzw. den infolge der früheren faschistischen Bestimmungen italianisierten Zunamen in der deutschen Ursprungsform wiederhergestellt haben wollen, hingewiesen. Auf das genannte Staatsgesetz 118 von 1972 waren mehrere staatliche Bestimmungen gefolgt, welche mit der auf die Südtiroler Besonderheit der Wiedergutmachung faschistischen Unrechts abgestimmten "Paket" - Maßnahme wenig oder gar nicht abgestimmt waren. Die Folge war, dass es - insbesondere mit der Verabschiedung des Staatsgesetzes zur Neuregelung der Standesämter - zu Unklarheiten in der Zuständigkeit kam und die eingereichten Anträge (bis Mai 2005 rund 150) nicht mehr nach dem 1972 festgelegten Verfahren bearbeitet wurden.

Dieser Mißstand wurde auch auf politischer Ebene - u.a. durch Anfragen im Südtiroler Landtag - beanstandet. Daraufhin richtete am 24. Mai 2005 Landeshauptmann Durnwalder ein Schreiben an die zuständigen Minster in Rom, in dem er auf die Klärung des Verfahrens zur Wiederherstellung von Vor- und Zunamen in ihrer deutschen Form drängte. Es sei klar, so argumentierte Landeshauptmann Durnwalder, dass dafür das 1972 festgelegte Verfahren wieder voll zur Anwendung kommen müsse, zumal dieses mit einem Sondergesetz eingeführt worden sei, das nicht durch ein allgemeines Staatsgesetz außer Kraft gesetzt werden könne.

Diesen vom Landeshauptmann Durnwalder vertretenen Rechtsstandpunkt hat sich nunmehr auch das Justizministerium zu eigen gemacht. In dem von Generaldirektor Francesco Mele unterzeichneten Antwortschreiben, das u.a. auch an den Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht und an das Regierungskommissariat in Bozen ergangen ist, heißt es ausdrücklich, dass die entsprechenden Anträge zur Wiedereinführung der deutschen Vor- und Zunamen an die Generalstaatsanwaltschaft bei der Außensektion des Oberlandesgerichtes Bozen einzureichen sind. Das Regierungskommissariat hat diesbezüglich bereits mitgeteilt, dass alle noch zu bearbeitenden Akten, welche nach 2000 eingereicht worden sind, der Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet worden sind.

VFcl