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LR Saurer nimmt zur Kritik am Lehrlingsgesetz Stellung

LPA – „Mit großer Verwunderung habe ich die Kritik zum Gesetzesentwurf zum Lehrlingswesen zur Kenntnis genommen. Sie ist für mich weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt“, reagiert Bildungslandesrat Otto Saurer auf eine Verlautbarung der Gewerkschaften zum Landesgesetzesentwurf "Ordnung der Lehrlingsausbildung".

Bildungslandesrat Otto Saurer antwortet auf die Kritik der Gewerkschaften wie folgt: „Wenn die Gewerkschaften am Gesetzentwurf bemängeln, dass die Lehrlings-Grundausbildung die auf gesamtstaatlicher Ebene vorgesehenen drei Jahre überschreitet, so muss ich zunächst klar stellen, dass im Landesgesetzentwurf steht, dass diese Lehre drei Jahre dauert und dass für besonders komplexe Berufe in der Bildungsordnung auch eine längere Lehrzeit vorgesehen werden kann. Diese Bildungsordnung wird im Einvernehmen mit den Sozialpartnern festgelegt, sodass die Gewerkschaften in den Verhandlungen immer noch die drei Jahre fordern können.

Die berufliche Erstqualifizierung dauert in Ländern mit großer Tradition in der Lehrlingsausbildung zwischen drei und vier Jahren. Und in dieser Tradition steht auch Südtirol. Auch in Südtirol soll für bestimmte Berufe im Handwerk eine höhere Lehrzeit möglich sein, da wir die Qualität der Lehrlingsausbildung weiterhin gewährleisten wollen. Ich gehe davon aus, dass auch die Ausbildung von Lehrlingen in der Zeit der Bildungspflicht eine qualifizierte sein soll, die zu einer auf dem Arbeitsmarkt voll anerkannten beruflichen Qualifikation führt. Es ist nicht zielführend, junge Menschen so auszubilden, dass sie nach drei Jahren eine erste Qualifikation erwerben, die sie zwar aus der Bildungspflicht entlässt, aber nicht ausreichend für die Ausübung eines Berufes qualifiziert. Dies halte ich für bildungspolitisch nicht vertretbar und ich bin auch der festen Überzeugung, dass wir die Zuständigkeit haben, die Dauer der Lehre so zu regeln.

Die entscheidende Frage an die Gewerkschaften ist, ob ihnen bewusst ist, dass die staatliche Regelung grundsätzlich eine sechsjährige Lehrzeit (Grundlehre und zusätzliche drei Jahre Berufslehre) zulässt. Es müsste den Gewerkschaften außerdem ausreichend bekannt sein, dass auf staatlicher Ebene kaum Interesse an der so genannten Lehrlings-Grundausbildungslehre zwischen 15 und 18 Jahren besteht. Es interessiert in erster Linie die Lehre nach der Bildungspflicht, die auf gesamtstaatlicher Ebene „professionalizzante“ (Berufslehre) heißt und mit dem 18. Lebensjahr begonnen werden kann. Auch diese kann nach den staatlichen Bestimmungen zwischen zwei und sechs Jahren dauern. Es ist diese Form der Lehre, die in Italien derzeit, gewissermaßen als Ersatz für die nicht mehr möglichen Arbeits- und Ausbildungsverträge, auf großes Interesse der Sozialpartner stößt. Dadurch ist es beispielsweise möglich, selbst Maturanten – auch in einschlägigen Berufsfeldern - noch vier, fünf und sechs Jahre als Lehrlinge zu beschäftigen. Was sagen die Gewerkschaften dazu?

Wir haben in unserem Landesgesetzentwurf in Abweichung von der staatlichen Norm für die Lehre im Anschluss an eine bereits erworbene Erstausbildung (Matura, Fachschule usw. ) eine Dauer zwischen 18 und 36 Monaten vorgesehen, weil sich diese Lehre in Südtirol vor allem an Jugendliche wendet, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung haben.

Wenn die Gewerkschaften die „saisonale Lehre “ ablehnen und eine Ausbildungszeit von mindestens sechs Monaten fordern, so ist dazu zu sagen, dass es besonders für den Tourismus in Südtirol negative Folgen hätte, wenn Saisonbetriebe keine Lehrlinge mehr ausbilden könnten. Wir haben auch diesbezüglich eine lange Tradition in Südtirol und sind sehr wohl in der Lage zu gewährleisten, dass Lehrlinge im Gastgewerbe gut ausgebildet werden. Die Ergebnisse unserer Lehrlinge bei überregionalen, internationalen Wettbewerben und Berufsweltmeisterschaften belegen dies eindrücklich.

Was schließlich die von den Gewerkschaften beanstandete mangelnde Beachtung der Sozialpartner bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs betrifft, so muss ich diese Kritik entschieden zurückweisen. Die Sozialpartner wurden von mir eingeladen, Bemerkungen, Anregungen, Kritikpunkte zu einem ersten Entwurf vorzubringen. Dies haben sie auch getan und in jeweils zwei Treffen mit den Arbeitnehmerorganisationen wurde ausführlich über die vorgebrachten Punkte und über jeden einzelnen Artikel diskutiert. Gar einige Anregungen der Sozialpartner – auch der Gewerkschaften – wurden in den Entwurf aufgenommen.

Wir wollen jedenfalls Lehrlinge in der Grundausbildung so qualifizieren, dass sie auch in den weiteren Jahren ihrer Berufslaufbahn gute und gesicherte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.“

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