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Rückerstattung der Studiengebühren auch für Studenten an italienischen Universitäten

(LPA) In Zukunft wird es auch Studenten an italienischen Universitäten möglich sein, ihre Studiengebühren vom Land rückerstattet zu bekommen. Entsprechendes grünes Licht für dieses Vorhaben hat nun der Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung gegeben. Bisher hatten nur Studenten an Universitäten des deutschen Sprachraums diese Möglichkeit.

Mit der Einführung von Studiengebühren auch an österreichischen Universitäten hatte die Landesregierung die Möglichkeit geschaffen, Stipendienempfängern diese Studiengebühren rückzuerstatten, um auch sozial Schwächeren das Recht auf Hochschulbildung zu gewährleisten. Allerdings war diese Regelung bisher auf Hochschulen des deutschen Kulturraums beschränkt gewesen, Studenten an Universitäten italienischer Städte hatten diese Möglichkeit nicht gehabt. Dies wird sich nun ändern. Gestern hat der Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung grünes Licht für eine Ausweitung der Rückerstattungs-Regelung auch auf Studenten an italienischen Universitäten signalisiert. Damit werden auch sie die Möglichkeit bekommen, im Rahmen ihrer Stipendiengesuche um die Rückerstattung der fälligen Studiengebühren anzusuchen.

Noch zwei weitere Änderungen hat der Beirat auf seiner gestrigen Sitzung gutgeheißen. Zum einen geht es um die Beihilfen für universitäre Abschlussarbeiten, für die bisher gegolten hatte, dass die entsprechenden Ansuchen vor Abschluss der Arbeiten gestellt werden mussten. Diese Einschränkung fällt nun weg, es bleibt nur die Auflage, dass die Arbeit einen Bezug zum laufenden Studienjahr aufweisen muss. So kann der Student noch an der Universität eingeschrieben sein oder dort Kurse belegen, um seine Arbeit abschließen zu können. Neu ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Student die Pflicht hat, dem zuständigen Landesamt zu melden, wenn der Kostenrahmen seiner Arbeit nach deren Abschluss geringer ausgefallen ist als veranschlagt. Die Beiträge werden nämlich auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags ausgezahlt.

Geändert wurde schließlich auch das Reglement für Beihilfen für postuniversitäre Studien. So galt bisher ein Mindestaufwand von 25 Wochenstunden und eine Mindestdauer des Kurses von drei Monaten, damit Studenten in den Genuss entsprechender Beihilfen kommen konnten. Letztere Anforderung besteht zwar weiter, der Mindestaufwand wird nun aber mit 20 Studienkrediten oder insgesamt 500 Arbeitsstunden bemessen. Dazu kommt eine Erhöhung der maximalen Förderung, falls etwa Studiengebühren für einen postuniversitären Kurs anfallen. In diesem Fall können die maximal 8000 Euro, die bisher ausgezahlt wurden, auf maximal 12.000 Euro erhöht werden.

chr