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Musiklehrpersonen: Anmeldungen zu Qualifikationsprüfungen bis 11. Januar

LPA - Wer an einer Musikschule deutscher Unterrichtsprache unterrichten möchte, jedoch nicht im Besitz des notwenigen Studientitels ist, kann über eine Qualifikationsprüfung die Zulassung zur Eintragung in die Rangordnungen erlangen. Um Teilnahme an diesen Prüfungen kann bis 11. Januar 2006 am Institut für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache angesucht werden.

Wer an Südtirols Musikschulen unterrichten möchte, aber nicht im Besitz des vorgesehenen Studientitels ist, kann bei einer Qualifikationsprüfungen sein Können und Wissen unter Beweis stellen und in der Folge in die Rangordnungen für Musiklehrpersonen eingetragen werden.

Solche Qualifikationsprüfungen werden auch zu Beginn des kommenden Jahres 2006 wieder abgenommen. Im Amtsblatt der Region Nr. 47 vom 12. Dezember 2005 wurde die Ausschreibung der Qualifikationsprüfung für Musiklehrer und Musiklehrerinnen veröffentlicht Sie betrifft die Fächer: Allgemeine Musikerziehung/Singen, Ausbildung zum Chorgesang, Hohes Blech, Tiefes Blech, Tuba, Horn, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Fagott, Violine/Viola, Violoncello, Kontrabass, Oboe, Orgel, Klavier, Gitarre, Harfe, Zither, Akkordeon, Schlagzeug.

Um Teilnahme an den Qualifikationsprüfungen kann bis zum 11. Jänner 2006 angesucht werden. Das Prüfungsprogramm, die Richtlinien für die Qualifikationsprüfung und das Gesuchsmuster sind am Institut für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache, 39100 Bozen, Museumstrasse 54, erhältlich und können auch über E-Mail angefordert werden (ime@ime.schule.suedtirol.it).

Der Terminkalender der Qualifikationsprüfungen wird 15 Tage vor Prüfungstermin an der Anschlagtafel des Institutes für Musikerziehung, der Musikschulen und des Personalamtes veröffentlicht.

jw