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Lehrerwettbewerb: Berufung beim Staatsrat

LPA - In Sachen Lehrerwettbewerb wird das Land gegen das erstinstanzliche Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts Berufung beim Staatsrat einlegen. Dies ergab eine Aussprache zwischen Führungskräften des Deutschen Schulamtes und dem Landesrechtsamt. Außerdem wird eine Aussetzung des Urteils angepeilt, über die das Gericht im Laufe weniger Wochen entscheidet.

Nach dem Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts, das dem Rekurs eines Teilnehmers am ordentlichen Lehrerwettbewerb von 2005 in der Wettbewerbsklasse 19/A (Rechts- und Wirtschaftsfächer) stattgegeben hatte, wird das Land Berufung beim Staatsrat einlegen. Diese Berufung dürfte voraussichtlich von mehreren interessierten Lehrpersonen mitgetragen werden.

Außerdem wird das Land über seine Anwaltschaft versuchen, eine Aussetzung des Urteils zu erreichen. Die Entscheidung darüber dürfte das Gericht innerhalb von wenigen Wochen treffen, während sich das Berufungsverfahren über Monate hinausziehen wird.

Zu diesem Ergebnis führte eine Aussprache zwischen den Führungskräften des Schulamtes und Vertretern der Anwaltschaft des Landes.

Der Rekurs war mit der Begründung eingereicht worden, vier der abgegebenen Umschläge, die die Namenskärtchen der Wettbewerbskandidaten enthalten, seien nicht verschlossen gewesen, was dem Reglement des Wettbewerbs widersprechen würde. 
 

jw