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Sportanlagen auf den Talferwiesen: Gesuche für Nutzung bis 30. Juni

(LPA) Sport- oder andere Vereine, die die Sportanlagen auf den Talferwiesen im kommenden Schuljahr außerhalb der Schulzeiten nutzen wollen, können die entsprechenden Gesuche noch bis 30. Juni einreichen. Zuständig für die Zuteilung ist das italienische Schulamt.

Die Schulsportanlagen auf den Talferwiesen, Cadornastraße 27 in Bozen, können außerhalb der Schulzeiten auch von Sport- oder anderen Vereinen genutzt werden. Wer wann auf welchem der Sportplätze trainieren darf, darüber entscheidet das Landesamt für Schulordnung im italienischen Schulamt.

Bis zum 30. Juni können an dieses Amt, Neubruchweg 2, Bozen (Tel. 0471 411418; Fax 0471 411429) die Gesuche um Nutzung der Schulsportanlagen im kommenden Schuljahr 2006/07 gerichtet werden. Die Gesuche sind auf stempelfreiem Papier abzufassen und müssen Angaben über den Sport enthalten, den der Ansuchende auf dem Sportplatz auszuüben gedenkt, über die bevorzugten Termine (Wochentag und Uhrzeit), über die Zusammensetzung des Vereins (Jugendliche oder Erwachsene) und schließlich darüber, ob bereits Ansuchen um die Nutzung von Sportanlagen anderer Körperschaften gestellt worden sind.

Nähere Informationen finden sich im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provincia.bz.it/intendenza-scolastica/1701/sport/impianti.htm.

chr