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Studienbeihilfen: Jetzt online ansuchen - Digitale Ansuchen haben Vorrang

(LPA) Seit Anfang der Woche nimmt die Dienststelle für Hochschulförderung und Universität wieder Ansuchen um die Gewährung einer Studienbeihilfe, um die Rückerstattung von Studiengebühren sowie um die Vergütung von Reisespesen entgegen. Erste Zwischentermine gibt's bereits am 31. Juli und 29. September. Allerdings werden bis dahin nur Onlineansuchen bearbeitet.

Wer von seinem Computer aus ein Ansuchen in Sachen Studienbeihilfen, Reisekosten oder Studiengebühren einreichen will, braucht dazu einen Internet-Zugang, eine E-Mail-Adresse und nicht zuletzt einen persönlichen Zugang, der wiederum aus einem Benutzernahmen und einem Passwort besteht. All diejenigen, die bereits in den vergangenen Jahren ein Online-Ansuchen abgegeben haben, sind bereits im Besitz eines solchen Zugangs, wer zum ersten Mal online ansuchen möchte, muss seinen Account in der Dienststelle für Hochschulförderung und Universität anfordern. Dafür muss er in der Dienststelle in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen vorstellig werden und Personalausweis sowie Steuernummer vorweisen.

Online anzusuchen hat nicht nur den Vorteil, dass man die gesamte Prozedur - mit Ausnahme des Anlegens eines eigenen Accounts - von zu Hause oder vom Studienort aus erledigen kann, sondern bringt auch eine bevorzugte Behandlung bei der Bearbeitung der Anträge mit sich. So gelten etwa die verwaltungstechnischen Zwischentermine am 31. Juli und 29. September nur für jene, die ihr Ansuchen digital eingereicht haben.

Wer trotzdem an den traditionellen Möglichkeiten der Gesuchsabgabe festhalten möchte, kann sein Ansuchen auch weiterhin persönlich, per Post oder Fax bei der zuständigen Dienststelle einreichen. Solche Gesuche werden allerdings erst zum Endtermin (31. Oktober) behandelt. Bis dahin werden selbstverständlich auch weiterhin Online-Ansuchen entgegen genommen.  

Alle näheren Informationen zu den Förderungsmaßnahmen finden sich auf der Homepage des Landesamts für Hochschulfürsorge (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung). Wer Fragen zum Online-Ansuchen hat, kann sich außerdem telefonisch schlau machen, und zwar unter der Nummer 0471  413304.

chr