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Leistungsstipendien: Informationsfaltblatt erschienen

LPA - Seit vergangenem 6. November und noch bis Monatsende können erfolgreiche Hochschulstudenten um Leistungsstipendien ansuchen. Durch diese Form der Studienförderung sollen - einkommensunabhängig - außergewöhnliche Leistungen belohnt werden. Über Voraussetzungen und Modalitäten der Stipendiengewährung informiert nun ein Faltblatt, das in der Landesabteilung für Bildungsförderung kostenlos erhältlich ist.

Das neue Informationsfaltblatt
380.000 Euro hat die Landesregierung auf Antrag von Bildungslandesrat Otto Saurer zur Förderung besonderer Studienleistungen bereit gestellt. Um ein solches Stipendium für das laufende akademische Jahr kann noch bis zum 30. November angesucht werden. In der zuständigen Landesdienststelle für Hochschulförderung und Universität werden dabei ausschließlich online gestellte Ansuchen um die Stipendien entgegen genommen. Über die Voraussetzungen und die Modalitäten informiert nun ein Faltblatt, das die Dienststelle für Hochschulförderung herausgebracht hat. Das Faltblatt liegt in der Dienststelle in der Bozner Andreas-Hofer-Straße 18 auf, wo es telefonisch (0471 413304) und bald auch über das Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung) angefordert werden kann.

jw

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