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Einschreibungen in die ladinischen Grund-, Mittel-, Ober- sowie in die Kunstschule

LPA - An den ladnischen Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie an den Kunstschulen beginnen in den kommenden Wochen die Einschreibungen. Schulpflichtige Kinder müssen innerhalb Jänner in die Grundschule eingeschrieben werden, teilt der ladinische Schulamtsleiter Roland Verra mit. In die 1. Klasse Mittelschule erfolgt die Einschreibung von Amts wegen. Schüler, die die Oberschule oder die Kunstschule besuchen möchten, müssen sich innerhalb 31. März 2007 einschreiben. Der 31. März 2007 ist auch der Termin für die Abgabe der Gesuche für die Zulassung zur Schülerbeförderung.

Schulpflichtige Kinder müssen von ihren Eltern im Monat Jänner in die Grundschule eingeschrieben werden. Den genauen Termin für die Einschreibung legen die Schulen fest.  In die erste Klasse der Grundschule können auch jene Kinder eingeschrieben werden, welche bis zum 30. April des Schuljahres, auf das sich die Einschreibung bezieht, das sechste Lebensjahr vollenden.  Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, müssen eingeschrieben werden. Der Antrag um Einschreibung ist verbindlich. Er kann nicht gleichzeitig im Kindergarten eingereicht werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Entscheidung über die Einschreibung im Kindergarten bzw. in der Grundschule rückgängig gemacht werden. Für Kinder, die schulpflichtig sind, besteht in begründeten Fällen und nach einhergehender Beratung von Seiten des Kindergartens und der Schule die Möglichkeit der ganzjährigen Abwesenheit. Eltern, die um eine vorgezogene oder spätere Einschreibung anfragen, werden von den Verantwortlichen im Kindergarten und in der Schule beraten. Eine diesbezügliche Beratung gibt es auch bei der Dienststelle für Gesundheitserziehung, Integration und Schulberatung im Schulamt.
Die Schüler der 5. Klasse der Grundschule, die die Mittelschule im selben Schulsprengel besuchen, werden von Amts wegen in die 1. Klasse der Mittelschule eingeschrieben. Sie müssen kein Einschreibegesuch einreichen. Einschreibungen außerhalb des Einzugsgebietes sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn keine zusätzlichen Klassen gebildet werden müssen bzw. wenn die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Einschreibung in die darauf folgenden Klassen der Mittelschule erfolgt von Amts wegen.
Der Termin für die Einschreibung in die Oberschule und in die Kunstschule bleibt im Schuljahr 2007/2008 der 31. März.
Die Gesuche um Einschreibung seien bindend, betont Verra. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Direktor der Schule, in die die Ersteinschreibung erfolgt ist, die Einschreibung in eine andere Schule vornehmen. Die entsprechenden, begründeten Gesuche sind jedenfalls innerhalb 30. Juni 2007 einzureichen.
Für Schüler mit Funktionsdiagnose müssen die Mittelschulen in Zusammenarbeit mit den Diensten der Sanitätsbetriebe bis zum 15. März für die Schüler der 3. Klassen das Funktionelle Entwicklungsprofil (FEP) erstellen und es um­gehend den Eltern aushändigen, damit diese es bis 31. März dem Gesuch um Einschreibung in die weiterführende Schule beilegen können.
Den Oberschülern wird ein einheitliches Gesuchsformular für die Zulassung zur Schülerbeförderung, für die Gewährung einer Studienbeihilfe und für die kostenlose und leihweise Überlassung der Schulbücher voraussichtlich bis Ende Februar (bei den Oberschulen) zur Verfügung stehen. Zusammen mit dem Einschreibeformular für die Einschreibung in die Oberschule wird auch das Gesuch um Schülerbeförderung sowohl auf Linien als auch auf Sonderbeförderungsdiensten und um Schulbücher abgegeben. Das Gesuch für die Zulassung zur Schülerbeförderung ist bis zum 31. März 2007 bei der Schule, bei der die Schüler sich für das kommende Schuljahr einschreiben, abzugeben.

SAN