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Landesschulrat für Änderung des Schulkalenders

LPA - Für eine Änderung des Schulkalenders hat sich der Landesschulrat heute (22. Januar) ausgesprochen. Er befürwortete im Rahmen seiner dritten Sitzung seit seiner Einsetzung zu Beginn des laufenden Schuljahres den entsprechenden Beschlussentwurf. Er sieht unter anderem vor, dass die schulfreien Tage einheitlich festgelegt werden. "Im Verlauf der Sitzung konnten wir uns zu einem mit 38 Ja- und zwei Neinstimmen bei fünf Enthaltungen auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen", so der Vorsitzendes des Landesschulrates Christoph Hartung von Hartungen.

Die Änderung des landesweiten Schulkalenders und der Landesgesetzentwurf zum "Bildungssystem des Landes" waren die zwei Schwerpunkte der heutigen Sitzung des Landesschulrates.

Das Gremium sprach sich im Verlauf der Sitzung für eine Änderung des Schulkalenders aus und befürwortete mehrheitlich einen entsprechenden Beschlussentwurf, über den die Landesregierung bereits am kommenden Montag entscheiden wird. Im Beschluss werden Beginn und Ende des Schuljahres (1. September und 31. August), sowie Beginn und Ende des Unterweisungsjahres (10. September, wenn dieser auf einen Montag, Dienstag oder Mittwoch fällt, ansonsten am darauf folgenden Montag sowie 16. Juni, wenn er auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag fällt, ansonsten am vorhergehenden Samstag) festgeschrieben.

Die neue Regelung sieht vor, dass die obligatorische Unterrichtszeit auf mindestens 34 Unterrichts­wochen zu verteilen ist. Unter Wahrung der Jahres­stundenkontingente der einzelnen Fächer kann der Schulrat bei besonderen lo­kalen Bedürfnissen Unterrichtsverlagerungen vor­nehmen, sofern sich bezüglich der Schülerbe­förderung und der Beaufsichtigung der Schü­lerinnen und Schüler keine Schwierigkeiten ergeben. Die jeweiligen Schulräte können auf Vorschlag des Lehrerkollegiums bzw. der Eltern­vertreterinnen und Elternvertreter für den gesamten Sprengel bzw. für einzelne Schulstellen die Fünf- oder Sechstagewoche wählen, wobei auch ge­mischte Formen möglich sind.

Kernpunkt der Schulkalenderänderung sind allerdings die unterrichtsfreien Tage. Diese sollen landesweit einheitlich festgelegt werden. Neben den Sonn- und Feiertagen dürften somit sowohl zu Allerheiligen, Weihnachten, Fasching, Ostern und Pfingsten für Schüler- und Lehrerschaft südtirolweit die gleichen schulfreien Tage gelten. Kleine Abstriche bezüglich Einheitlichkeit gibt es zugunsten der Schulautonomie bei den Osterferien: Anstelle der ersten beiden Tage können die Schulräte zwei andere unterrichtsfreie Tage bestimmen. Der Schulrat kann zusätzlich einen unterrichtsfreien Tag für die Durchführung eines pädagogischen Tages für die Schule vorsehen. Keine Zustimmung fand die in der Vorlage vorgesehene Möglichkeit eines vorgezogenen Unterrichtsbeginns im Herbst.

Auf der Grundlage des zustimmenden Gutachtens des Landesschulrates wird nun die Landesregierung ihre endgültige Entscheidung treffen.

Der Landesgesetzentwurf zum "Bildungssystem des Landes" war der zweite Sitzungsschwerpunkt. Mit dem Gesetzentwurf ist eine Arbeitsgruppe des Landesschulrates befasst, die heute dem Plenum einen Zwischenbericht vorlegte. Durch die Vorarbeiten der Arbeitsgruppe soll die Erarbeitung des Gutachtens des Schulrats zur Gesetzesinitiative beschleunigt werden. Informationen zum Thema lieferte den Schulratsmitgliedern heute Italo Fiorin von der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Rom. Er gab Einblick in das pädagogisch-didaktische Konzept der Schulreform und die möglichen Anpassungen durch die neue Regierung.

jw