Aktuelles

Vereine aufgepasst: Antragsformulare für neuen Kulturpass bis 30. April einreichen

LPA - Die Landesabteilung für Kultur und Familie erinnert jene Vereine und Organisationen, die im Besitz des Kulturpasses sind, daran, dass das Antragsformular für den neuen Kulturpass innerhalb 30. April 2007 an die Abteilungsdirektion zu faxen oder per Post zu senden ist. Der neue Kulturpass wird ab 1. September 2007 wiederum für zwei Jahre gültig sein.

Den Kulturpass erhalten jene Vereinigungen und Organisationen, deren Haupttätigkeit im kulturellen Bereich liegt: Kultur, Jugendarbeit, Weiterbildung und Bibliotheken. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Vereine und Organisationen die Voraussetzung erfüllen, von den Ämtern der deutschen, der ladinischen oder der italienischen Kulturabteilung gefördert zu werden und vorwiegend ehrenamtlich tätige Mitarbeiter/innen haben.

Der Kulturpass ist übertragbar und kann von allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb des Vereins genutzt werden. Jeder Verein erhält maximal 2 Kulturpässe. Bei Vorweis des Kulturpasses gewähren die Kulturpass-Partner 50 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis ihrer Veranstaltungen. Es sind dies 74 Kulturveranstalter in ganz Südtirol. Die komplette Auflistung der Partner sowie nähere Informationen sind auch im Internet unter www.provinz.bz.it/kulturabteilung abrufbar.

Das Antragsformular für den neuen Kulturpass wurde den Organisationen im Februar zugeschickt und muss ausgefüllt innerhalb 30. April 2007 an die Abteilungsdirektion zurückgefaxt (0471 412906) oder per Post (Abteilungsdirektion, Abteilung Deutsche Kultur und Familie, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen) zurückgesandt werden. Telefonische Auskünfte erteilt Frau Helene Oberleiter von der Abteilung Deutsche Kultur und Familie unter der Telefonnummer 0471 413 311.

ohn