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Studienbeihilfen für Pflichtschüler: Noch zehn Tage lang ansuchen

(LPA) Bis 18. Oktober haben Pflichtschüler, die während des Schuljahrs gezwungen sind, außerhalb ihrer Familie zu wohnen, Zeit, um Studienbeihilfen für das laufende Schuljahr anzusuchen. Dem Ansuchen sind keinerlei Unterlagen oder Erklärungen beizulegen, die Vordrucke gibt's im zuständigen Landesamt für Schulfürsorge oder im Südtiroler Bürgernetz.

Wer in den Genuss der Beihilfe kommen will, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. So müssen die Schüler eine Pflichtschule in Südtirol besuchen, in einer Südtiroler Gemeinde ansässig sein oder dort zumindest aus Studiengründen ihren Wohnsitz haben. Und schließlich darf das bereinigte Einkommen der Eltern im Jahr 2005 nicht die Höchstgrenze von 20.000 Euro überschritten haben. Das Einkommen ist es auch, das die Höhe des Stipendiums beeinflusst. So entspricht der Höchstsatz (2800 Euro) einem bereinigten Einkommen von 1700 Euro.

Um zum bereinigten Einkommen zu gelangen, können die Freibeträge zu Lasten lebender Personen abgezogen werden. Zu diesen gehören auch Arbeitslose, die auf dem Familienbogen der Eltern des Bewerbers aufscheinen. Sie müssen unmittelbar vor Einreichung des Antrags mindestens sechs Monate durchgehend in der Arbeitslosenliste eingetragen sein.

Weitere Informationen und die notwendigen Gesuchsvordrucke gibt's im Landesamt für Schulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen (2. Stock, Zimmer 205, Tel. 0471 413305, 0471 413344, 0471 412924 und 0471 412925). Zudem wird man auch im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung) fündig. Falls Vordrucke als lose Blätter eingereicht werden, muss der Bewerber jede einzelne Seite unterschreiben.

Einzureichen sind die Gesuche bis spätestens 18. Oktober direkt im Landesamt für Schulfürsorge.

chr