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Studienförderung für Oberschulbesuch und Vollzeitausbildung außerhalb Südtirols

LPA - Jugendliche, die außerhalb des Landes eine Oberschule besuchen oder eine Vollzeitausbildung durchlaufen, können auf eine Studienförderung durch das Land Südtirol für das Schuljahr 2007/08 zurückgreifen, sofern der Bildungsweg in Südtirol nicht angeboten und die vorgegebene Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Noch bis zum 13. Dezember haben Jugendliche, die außerhalb Südtirols, Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung besuchen, die es in Südtirol nicht gibt, Zeit, sich um Studienförderung für das Schuljahr 2007/08 zu bewerben. Die Landesregierung stellt für diesen Zweck 450.000 Euro zur Verfügung.

Die Studienbeihilfen sind je nach Einkommen gestaffelt und betragen 1500 Euro bis 4000 Euro, sofern die Jugendlichen während des Schuljahrs außerhalb der Familie untergebracht sind. Alle anderen Schüler erhalten eine um 70 Prozent reduzierte Studienbeihilfe. Auch EU-Bürger, die seit mindestens zwei Jahren in Südtirol ansässig sind.

Weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Studienförderung sind ein Höchstalter von 35 Jahren sowie ein bereinigtes Einkommen von höchstens 25.000 Euro im Jahr 2006. Andere Studienförderungsmaßnahmen einschließlich kostenloser Heimplätze sind mit diesen Studienbeihilfen unvereinbar. Bei besonders kostenintensiven Kursen, die außerhalb der Provinz stattfinden und dessen Kursgebühren mehr als 10.000 Euro betragen, gilt eine Einkommens-Höchstgrenze von 30.000 Euro.

Erstmals werden in diesem Schuljahr 2007/08 auch Studienbeihilfen für verpflichtende Praktika nach Beendigung der vorgesehenen Schuldauer gewährt. Das Praktikum muss mindestens vier Monate dauern. Die Studienbeihilfe beträgt bei vier Monaten Praktikumsdauer 2000 Euro, für jeden zusätzlichen Monat 500 Euro mehr, bis maximal 4000 Euro. Für Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern und einem bereinigten Einkommen von bis zu 1600 Euro gilt ein Höchstbetrag von 4800 Euro.

Gesuchsvordrucke und Informationen gibt es im Landesamt für Schulfürsorge in Bozen, Andreas- Hofer-Straße 18 (Zimmer 205, Tel.: 0471 413305, 413344, 412924 oder 412925) sowie in allen Berufsberatungsstellen auf. Einzureichen ist der Antrag direkt im Amt für Schulfürsorge. Wissenswerte und Gesuchsvordrucke zum Herunterladen gibt es außerdem im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung.

jw