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Studienbeihilfen für Oberschule und Ausbildungskurse außerhalb Südtirols - Einreichetermin 13. Dezember 2007

LPA - Wer im Schuljahr 2007/2008 außerhalb Südtirols für mindestens sechs Monate eine Oberschule, einen Vollzeit-Ausbildungskurs oder ein Praktikum besucht, die in dieser Art in der Provinz nicht angeboten werden, kann sich bis 13. Dezember um eine Studienbeihilfe bewerben. Die Höhe der Beiträge liegt je nach Einkommen zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Insgesamt sind 115 Beihilfen zur Gewährung ausgeschrieben.

Für das Schuljahr 2007/08 sind 115 Studienbeihilfen zu je 4.000,00 Euro für Schüler ausgeschrieben worden, die während des Schuljahres außerhalb der Familie wohnen. Die Beihilfen sind je nach Einkommen gestaffelt und liegen zwischen 1.500 Euro und 4.000 Euro. Alle anderen Schüler erhalten eine um 70% reduzierte Studienbeihilfe. Ansuchen können EU-Bürger, die seit mindestens zwei Jahren in Südtirol ansässig sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung das 35.Lebensjahr nicht überschritten haben. Beihilfeberechtigt sind diejenigen, die im Jahr 2006 ein bereinigtes Einkommen von höchstens 25.000 Euro erzielt haben und für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung bzw. einen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen. Bei besonders kostenintensiven Kursen, die außerhalb der Provinz stattfinden und deren Kursgebühren mehr als 10.000 Euro betragen, wird die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens auf 30.000 Euro angehoben.

Neu ist in diesem Schuljahr, dass auch diejenigen Bewerber den Antrag um Gewährung einer Studienbeihilfe einreichen können, die nach Beendigung der vorgesehenen Schuldauer ein Praktikum ablegen, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt. Das Praktikum muss mindestens 4 Monate dauern. Die Studienbeihilfe beträgt bei einer Mindestdauer von 4 Monaten 2.000 Euro, für jeden zusätzlichen Monat wird die Studienbeihilfe um 500 Euro erhöht, wobei der Höchstbetrag von 4.000 Euro nicht überschritten werden kann. Bei Bewerbern mit unterhaltsberechtigten Kindern, die im Jahre 2006 ein bereinigtes Einkommen von höchstens 1.600 Euro erzielt haben, wird das Höchstausmaß der Studienbeihilfen auf 4.800 Euro angehoben.

Die Anträge sind innerhalb Donnerstag, 13. Dezember 2007 einzureichen, es gilt der Poststempel. Die entsprechenden Gesuchsvordrucke liegen im Amt für Schulfürsorge, sowie in allen Berufsberatungsstellen auf. Einzureichen ist der Antrag direkt beim Amt für Schullfürsorge Andreas - Hoferstr. 18 in Bozen.

Dem Antrag um Studienbeihilfe ist eine Einschreibebestätigung der Schule beizulegen, die genaue Angabe der Unterrichtsfächer und der Unterrichtsstunden pro Woche und im Falle von Schul-/Kursgebühren eine Bestätigung der Schule/des Kurses mit dem Gesamtbetrag der Gebühren (Einschreibe-, Besuchs- und Prüfungsgebühren).
Wird der Antrag bereits unterzeichnet vorgelegt oder per Post eingereicht bzw. per Fax oder per e-Mail übermittelt, ist diesem eine Kopie des Personalausweises des Unterzeichners beizulegen.

Es sind bei der Einreichung der Anträge keine weiteren Unterlagen erforderlich, diese können aber im Falle einer Routinekontrolle von Seiten des Amtes für Schulfürsorge angefordert und auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden.

Weitere Informationen können direkt im Amt für Schulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, Landhaus VII, 2. Stock, Zimmer 205 sowie unter den Telefonnummern 0471 413305/44 oder 412924/25 eingeholt werden. Alles Wissenswerte sowie die Gesuchsvordrucke gibt’s außerdem im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse:www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung

 

 

nd