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Strittige Punkte des Bildungsgesetzes: LR Saurer stellt klar

(LPA) Zu den zwischen Landesregierung und Gewerkschaften strittigen Punkten im derzeit diskutierten Bildungsgesetz nimmt Landesrat Otto Saurer Stellung. Es gehe ihm darum, die Bürger über die Inhalte des Gesetzentwurfs aufzuklären, um deren Unsicherheiten auszuräumen, so Saurer, der deshalb die strittigen Artikel in seiner Stellungnahme im Wortlaut zitiert.

So geht es einmal um die Regelung der Wahlfächer. In Art. 15, Abs. 5 des Bildungsgesetzentwurfs heißt es dazu: "Die Rahmenrichtlinien des Landes können in Ergänzung zum Pflichtcurriculum der Schule einen Wahlbereich vorsehen, um unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse des Umfeldes den Interessen, Neigungen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen." Und in Art. 15, Abs. 1, Buchstabe d) liest man: "Die allgemeinen Qualitätskriterien für das Angebot an Wahlfächern für die Schülerinnen und Schüler werden durch die Rahmenrichtlinien des Landes festgelegt."

Auch der Staat sehe vor, dass die Schulen über das Pflichtcurriculum hinaus Wahlfächer anböten, die im Einklang mit dem Bildungsprofil seien, so Saurer. "Man will dadurch den Neigungen und Bildungsbedürfnissen jeder Schülerin und jedes Schülers entsprechen." Die Schulen hätten die Wahlfächer bereits eingeführt, die von Schülern und Eltern sehr geschätzt würden. Im Entwurf habe die Gesetzgebungskommission die Bestimmung so gefasst, damit zumindest an allen deutschen Schulen das Recht der Schüler auf ein Angebot an Wahlfächern gesichert bleibe, schreibt der Landesrat

Die zweite umstrittene Bestimmung sei der Artikel 17bis, dessen 4. Absatz lautet: "Die autonome Schule kann auf der Grundlage des eigenen Schulprogramms außerschulische Tätigkeiten als Unterrichtszeit im Bereich der Pflichtquote der Schule (Wahlpflichtbereich) und des Wahlbereiches anerkennen. Die Landesregierung legt dafür allgemeine Qualitätskriterien fest." Diese Fassung sei mit dem Verband der autonomen Schulen und den Vertretern der Direktorenvereinigung abgesprochen worden, stellt Saurer klar. "Sie betrifft nur den Wahlpflicht- und Wahlbereich, nicht den Kernbereich", so der Landesrat.

Es sei die autonome Schule, die darüber entscheide, ob sie außerschulische Tätigkeiten als Unterrichtszeit anerkenne. "Ähnliche Aussagen finden sich sei es in den Staatsgesetzen sei es im Programm der österreichischen Bundesregierung sowie in unserem Bildungsleitbild", erklärt Saurer. An der Bildungshoheit der autonomen Schulen und ihrer Lehrer werde somit nicht gerüttelt. "Von einer Verletzung der Autonomie der Schule und der Professionalität des Lehrpersonals kann keine Rede sein", schreibt der Landesrat. Gerade die Vertreter der Eltern hätten in den Beratungen der Gesetzgebungskommission darauf gedrängt, diese Möglichkeit vorzusehen.

chr