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Mehr Bildungschancen durch neues Bildungsgesetz

LPA - Nachhaltigkeit in der Bildungspolitik soll das vor kurzem in Kraft getretene Landesgesetz „Bestimmungen im Bereich Bildung“ schaffen. Der so genannte Bildungsomnibus bringt - neben Neuerungen in den Bereichen Schule und Berufsbildung, über die wir berichteten - auch solche für die Bereiche Bildungsförderung und Schülertransport, Hochschulbildung und Forschung sowie Ausbildungs- und Berufsinformation.

Nach den Worten von Bildungslandesrat Otto Saurer wurde mit dem Gesetz "ein weiterer wichtiger Schritt zur Schaffung von guten Rahmenbedingungen für die Bildung in Südtirol, insbesondere zur Hebung der Bildungschancen getan“.

Grundlegend Neues bringt das Gesetz im Bereich der Bildungsförderung. Die neuen Bestimmungen betreffen unter anderem die Studienbeihilfen. Die leihweise Zuteilung von Schulbüchern wird ab dem Schuljahr 2008/2009 auch auf die 2. Klasse Oberschule beziehungsweise die Berufsschule ausgedehnt. Auch Schülerinnen und Schülern, die eine Schule oder eine Berufsbildungseinrichtung außerhalb Südtirol besuchen, die in Südtirol nicht angeboten wird, können die Schulgebühren oder –beiträge rückerstattet werden, sofern sie Anrecht auf die Gewährung einer Studienbeihilfe haben.

Das Gesetz bringt auch Fortschritte im Schülertransport. Den Schülerinnen und Schülern, welche die Voraussetzung für den Schülerbeförderungsdienst erfüllen, diesen jedoch nicht in Anspruch nehmen können, kann ein Kilometergeld gewährt werden.

Im Bereich der Hochschulbildung und Universität eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, den Studierenden, die sich in einer besonderen Notsituation befinden, eine außerordentliche Studienbeihilfe zu gewähren.

Neu ist, dass die Landesregierung Ausbildungs- und Berufsinformationszentren errichten kann, die direkt von der Landesverwaltung, von Dritten oder einer Körperschaft privaten Rechts geführt werden. „Ein entsprechendes Projekt zur Errichtung eines solchen Informationszentrums liegt umsetzungsreif vor. Aufgrund des hohen Informations- und Orientierungsbedarfs bei Jugendlichen und Erwachsenen ist die Errichtung längst überfällig“, so Landesrat Saurer.

Die Förderung der Forschung gilt als einer der Schwerpunkte, den die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode gesetzt hat. Das Gesetz ermächtigt die Landesregierung den Betrieb der Freien Universität Bozen und anderer Forschungs- und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Südtirol mitzufinanzieren. Darüber hinaus kann das Land Initiativen, Tätigkeiten und Projekte der Lehre und Forschung finanzieren, die von inländischen Universitäten und Universitäten des deutschen Kulturraumes im Interesse des Landes durchgeführt werden. Aus bildungspolitischer Sicht und insbesondere aus der Sicht einer Sprachminderheit sei dies von enormer Bedeutung, wie Landesrat Saurer urteilt. Der Bildungs-Omnibus bilde deshalb eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Bildungspolitik in Südtirol.

jw