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Kindergarten als Bildungseinrichtung

LPA – Der Stellenwert von Bildung in der frühen Kindheit nimmt zu. Der Kindergarten hat sich in den vergangenen Jahren zu einem qualifizierten Lebensraum und Lernort entwickelt. Nun wurde die neue Rolle des Kindergartens als Baustein im Bildungssystem auch gesetzlich verankert, und zwar im neuen Landesgesetz Nr. 5/08 »Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe«, das am kommenden 30. Juli in Kraft tritt. Die Bestimmungen über den Kindergarten werden mit dem Kindergartenjahr 2009/10 umgesetzt.

„Durch das neue Bildungsgesetz wird der Kindergarten zu einem vollwertigen Teil des Bildungssystems aufgewertet“, erklärt der Einbringer des Gesetzes, Landesrat Otto Saurer. „Wir haben im Gesetz den Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz festgeschrieben, das heißt, der Besuch bleibt weiterhin freiwillig, jedoch stellt er ein Recht jedes einzelnen Kindes dar“, so der Landesrat, der auch darauf hinweist, dass der Gemeindenverband dieser Festschreibung zugestimmt hat. Bekanntlich sind es die Gemeinden, in deren Händen die Führung der Kindergärten liegt.

Zur Einschreibungsberechtigung sagt Kindergarteninspektorin Christa Messner: „In den Kindergarten können alle Kinder eingeschrieben werden, die das dritte Lebensjahr innerhalb Februar des betreffenden Kindergartenjahres vollenden. Für Kinder, die das dritte Lebensjahr innerhalb April des betreffenden Kindergartenjahres vollenden, legt die Landeregierung die Voraussetzungen für die vorzeitige Einschreibung fest. Um diesen Passus wurde das Gesetz im Landtag ergänzt.“

Als weitere Neuigkeit sieht das Bildungsgesetz die Errichtung  so genannter Brückenabteilungen durch die Landesregierung vor. In diesen Brückenabteilungen werden Kinder im Alter zwischen 24 und 36 Monaten unter Berücksichtigung pädagogischer Qualitätsstandards begleitet .

Wichtig ist dem Bildungslandesrat auch die Bildungspartnerschaft mit den Eltern. „Kommt ein Mädchen oder ein Bub in den Kindergarten, so nehmen auch dessen Eltern eine neue Rolle ein und übernehmen neue Verantwortung“, so LR Saurer, „über eine Bildungspartnerschaft zwischen den pädagogischen Fachkräften des Kindergartens und den  Eltern  möchten wir ein für die Entwicklung der Kindergartenkinder möglichst fruchtbares Klima schaffen.“

Das neue Gesetz spricht der Kontinuität eine bedeutende Rolle zu. So werden die Kindergärten künftig eine tragende Zusammenarbeit mit den Einrichtungen für die Kinder vor dem Kindergartenalter aufbauen. Auch auf einen   anschlussfähigen  Übergang vom Kindergarten in die Grundschule soll verstärkt geachtet werden.

Vom Organisatorischen her verleiht das neue Gesetz den Kindergartensprengeln - ähnlich wie den Schulsprengeln - Autonomie. Außerdem wird die Evaluation auch auf die Kindergärten ausgedehnt.

„Die neuen gesetzlichen Grundlagen, auf die wir den Kindergarten stellen, tragen einerseits der immer bedeutenderen Rolle des Kindergartens in unserem Bildungssystem Rechnung, ermöglichen andererseits eine zukunftsorientierte Entwicklung“, so Bildungslandesrat Saurer.

jw