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Studienbeihilfen für Pflichtschüler: Einreichetermin ist der 31. Oktober

(LPA) Pflichtschüler können noch bis zum 31. Oktober um eine Studienbeihilfe im Schuljahr 2008/09 ansuchen. Dies teilt das Landesamt für Schulfürsorge mit, das einen entsprechenden Wettbewerb um 230 Beihilfen zu je 2800 Euro ausgeschrieben hat.

Um die Studienbeihilfen ansuchen, können all jene, die im Schuljahr 2008/09 eine Pflichtschule in Südtirol besuchen, allerdings außerhalb ihrer Familie oder als Tagesheimschüler untergebracht sind. Die Antragsteller müssen zudem in Südtirol ansässig sein oder aus Studiengründen ihren Wohnsitz im Lande haben. Auch darf das bereinigte Einkommen der Familie der Schüler nicht höher sein als 21.000 Euro. 

Weitere Voraussetzung für das Ansuchen ist, dass die Schüler für dasselbe Studium keine anderen finanziellen Zuwendungen beziehen, und zwar weder von öffentlichen oder privaten Körperschaften, noch von Anstalten, die öffentliche Beiträge erhalten. Auch dürfen sie keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und um ein Pflichtschul-Stipendium ansuchen möchte, bekommt die notwendigen Gesuchsvordrucke im Landesamt für Schulfürsorge in der Bozner Andreas-Hofer-Straße 18. Zudem gibt's dort (Zimmer 205 oder telefonisch unter 0471 413305, 0471 413344, 0471 412924 oder 0471 412925) auch alle Informationen zu den Wettbewerben um Studienbeihilfen. Wer sich lieber im Internet informiert, wird im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung fündig. Dort stehen alle Informationen und auch die Gesuchsvordrucke bereit.

Das Land ist verpflichtet, die in den eingehenden Gesuchen gemachten Angaben stichprobenartig auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

chr