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Kontrolldienst bei Veranstaltungen: Erster Pflichtkurs startet morgen
LPA - Am morgigen Freitag, 1. Oktober, fällt der Startschuss für den ersten Pflichtkurs, den es für das Aufsichtspersonal von öffentlichen Unterhaltungen und Veranstaltungen künftig zu absolvieren gilt. Der Lehrgang wird von den Landesabteilungen für Berufsbildung durchgeführt. Anmeldungen zum zweiten Kurs im November sind ab sofort möglich.
Mit Beginn des kommenden Jahres 2011 muss das Personal, das für den Kontrolldienst bei Unterhaltungen und Veranstaltungen an öffentlich zugänglichen Orten zuständig ist, ("Türsteher") in ein eigenes Verzeichnis eingetragen sein. Dieses Verzeichnis wird vom Amt für polizeiliche Ermächtigungen der Quästur geführt. Wer ab 1. Januar nicht in das Verzeichnis eingetragen ist und nicht über den entsprechenden Ausweis der Präfektur verfügt, kann den Kontrolldienst nicht mehr ausüben.
Voraussetzungen für die Eintragung sind die von der Quästur erlassene Bestätigung über die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und der erfolgreiche Besuch einer 90-stündigen Ausbildung. Diese Ausbildung wird in Südtirol in beiden Landessprachen von den Berufsschulen angeboten. Der erste deutschsprachige Lehrgang beginnt am morgigen Freitag, 1. Oktober, an der Landesberufsschule für Handwerk und Industrie in Bozen. Elf Teilnehmende haben sich zum Lehrgang angemeldet. Sie werden im Laufe von 90 Unterrichtsstunden Einblick in die juridischen Vorgaben erhalten, ihr Fachwissen vertiefen und sich mit psychologisch-sozialen Aspekten auseinandersetzen.
Die Anmeldungen für den zweiten Kurs in deutscher Sprache laufen bereits und sind noch bis Anfang November möglich. Dieser zweite Kurs beginnt am 11. November 2010. Die Teilnehmerzahl ist auf 18 begrenzt.
Weitere Informationen:
Quästur Bozen: Abteilung für Verwaltungspolizei und soziale Angelegenheiten, eMail: polamm.bz@poliziadistato.it, Tel.: 0471 947741;
Landesberufsschule für Handwerk und Industrie, Bozen, eMail: weiterbildung@berufsschule.bz, Telefon: 0471 540 720, www.berufsschule.bz.
jw