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Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen: Antragsformulare im Netz

LPA - Das Land Südtirol fördert Studierende, die im Anschluss an ihr mindestens dreijähriges Hochschulstudium eine postuniversitäre Ausbildung absolvieren. Die diesbezüglichen Antragsformulare sind ab sofort im Südtiroler Bürgernetz zu finden. Einreichetermine sind der 31. Januar 2011 und 30. September 2011.

Unterstützung gibt es für Forschungsdoktorate, postuniversitäre Master, Spezialisierungskurse sowie Ausbildungs- und Berufspraktika, wobei das abgeschlossene Studium nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen darf.

Um Förderung ansuchen können Studierende, die im Zeitraum von 1. Juli 2010 bis 30. September 2011 ihre postgraduale Ausbildung beginnen bzw. fortsetzen. Die Studienbeihilfe beträgt maximal 9.000 Euro und kann für die gesetzliche Studiendauer gewährt werden.  Forschungsdoktorate werden für einen maximalen Zeitraum von vier Studienjahren gefördert.

Das jeweilige Ausmaß der Studienbeihilfen wird aufgrund von Studienkrediten, Arbeitsstunden beziehungsweise der Ausbildungsdauer sowie des bereinigten Einkommens berechnet. Bei Praktika und Doktoratsstudien wird außerdem dem eventuell bezogenen Entgelt Rechnung getragen. Fallen für die postuniversitäre Ausbildung Studiengebühren von insgesamt mehr als 1.000 Euro an, wird die Studienbeihilfe angehoben. Die genauen Kriterien sind der Wettbewerbsausschreibung zu entnehmen.

Die Ansuchen sind an das Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen zu richten. Auf der Homepage des Amtes unter http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ sind ab sofort neben der Wettbewerbsausschreibung auch die Antragsformulare sowie weitere Informationen zu finden. Einreichtermine sind der 31. Januar 2011 und 30. September 2011.

jw