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Kleinbetriebe können bis 10. Dezember um Bildungsgutscheine ansuchen
LPA - Erstmals können Klein- und Kleinstunternehmen für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden um betriebliche Bildungsgutscheine ansuchen. Gesuchstermin ist der 10. Dezember 2010. Die Möglichkeit dieser unbürokratischen Fortbildungsförderung wurde am Montag dieser Woche von der Landesregierung geschaffen. Für die Umsetzung sorgt die Landesabteilung Deutsche und ladinische Berufsbildung.
"Durch die Bildungsgutscheine sollen kleine und kleinste Betriebe dazu animiert werden, auf die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu setzen", so Landesrätin Sabina Kasslatter Mur und Landesrat Christian Tommasini, die den entsprechenden Beschluss am vergangenen Montag der Landesregierung zur Genehmigung unterbreitet haben. Bei der Maßnahme handelt es sich um die versuchsweise Umsetzung staatlicher Bestimmungen. Für 2010 stehen vorerst 114.000 Euro zur Verfügung.
"Durch die Bildungsgutscheine wollen wir Bildungsgänge fördern, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Betriebe und der einzelnen Arbeitnehmenden abgestimmt sind", erklärt Abteilungsdirektor Peter Duregger. Die Fortbildungsziele werden zwischen Betrieb und Arbeitnehmenden vereinbart. Über den betrieblichen Bildungsgutschein wird die Teilnahme an einem solchen Bildungsgang finanziert. Wobei der Bildungsgang einen oder mehrere Weiterbildungskurse umfassen kann.
Um betriebliche Bildungsgutscheine können Südtiroler Klein- bzw. Kleinstunternehmen ansuchen, die nicht mehr als 15 Angestellte haben. Zielgruppe der Bildungsmaßnahmen sind die Beschäftigten, unabhängig von Qualifikation und Art des Arbeitsverhältnisses.
Über Bildungsgutscheine werden Weiterbildungsmaßnahmen finanziert, die fachlich-berufliche Bereiche des Wirtschaftssektors betreffen, in dem das ansuchende Unternehmen tätig ist. Außerdem berücksichtigen sie die Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedürfnisse der einzelnen Arbeitnehmenden. Die betrieblichen Bildungsgutscheine können sowohl für Weiterbildung im In- als auch im Ausland verwendet werden.
Der betriebliche Bildungsgutschein deckt bis zu 80 Prozent der Kosten eines Fortbildungslehrgangs ab, die sich aus der Kursgebühr und den Kosten für den Arbeitsausfall zusammensetzen. Ein Unternehmen kann für höchstens drei seiner Beschäftigten einen betrieblichen Bildungsgutschein beantragen, wobei der Höchstbetrag 3000 Euro beträgt.
Die Ansuchen um Bildungsgutscheine können ab sofort und bis zum 10. Dezember 2010 an die Landesabteilung für die deutsche und ladinische Berufsbildung, Dantestraße 3, Bozen gerichtet werden. Auskünfte erteilen dort die zuständigen Sachbearbeitenden Thomas Prunner, Tel. 0471 416930, eMail: thomas.prunner@provinz.bz.it, und Verena Hilpold, Tel 0471/416927, eMail: verena.hilpold@provinz.bz.it. Antragsvordrucke sind auf der Abteilungs-Homepage unter www.provinz.bz.it/berufsbildung (Stichwort „Formulare“ - Bildungsgutscheine für Betriebe) zu finden.
jw