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Studium in Österreich: Erstmals Voranmeldung
LPA - Wer in diesem Jahr die Oberschule abschließt und an ein Hochschulstudium in Österreich denkt, der sollte sich auf einige Neuerungen einstellen. Eine davon ist die so genannte Voranmeldung. Darauf weist die Landesabteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung hin.
Grundgelegt werden die Änderungen in der Novelle des Universitätsgesetzes vom 31. März 2011. Der Gesetzestext beinhaltet wesentliche Neuerungen für die Anmeldung zum Studium in Österreich für das kommende Studienjahr 2011/12. So wird künftig zwischen einer Voranmeldung und der Zulassung zum Studium unterschieden.
Studienbewerber müssen sich nun im Voraus für das beabsichtigte Studium im Wintersemester innerhalb 31. August 2011 und für das Sommersemester innerhalb 31. Januar voranmelden. Diese Voranmeldung erfolgt online. Den Beginn der Voranmeldefrist haben die meisten Universitäten bereits festgelegt. So nimmt die Universität Innsbruck ab 1. Juli und bis 31. August 2011 Voranmeldungen entgegen. Derselbe Zeitrahmen gilt für die Universität Salzburg und die Technische Universität Graz. An der Boku Wien kann man sich bereits ab 15. Juni anmelden. Letzter Termin ist der 31. August.
Die Zulassung zum Studium kann nur nach erfolgter Voranmeldung beantragt werden. Möglich ist es, sich zu mehreren Studiengängen anzumelden. Die verpflichtende Voranmeldung gilt für alle Bachelor-, Diplom- und Lehramtsstudien sowie für Masterstudien, die nicht durch besondere Zulassungsbeschränkungen (Eignungsprüfung oder Auswahlverfahren) geregelt sind, wie sie z. B. für Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaften, Kunst- und Sportstudien gelten.
Für weitere Fragen stehen die Studienberaterinnen und Berater des Landesamtes für Ausbildungs- und Berufsberatung zur Verfügung. Informationen gibt es zudem auf der Homepage des Landesamtes unter: www.provinz.bz.it/berufsberatung.
jw