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Landesanreize für PC-Ankauf durch Lehrpersonen

LPA - Die Südtiroler Landesregierung hat heute (siehe separate Aussendung über die Entscheidung an der Landesregierung) auch die Gewährung von Landesbeiträgen an Lehrpersonen für den Ankauf von Computern beschlossen. Über die Einzelheiten und Modalitäten für die Beitragsgewährung berichtet das Schulamt in einer eigenen Aussendung, welche wir nachstehend wiedergeben.

Für einen Großteil der Lehrenden ist der Computer zum unentbehrlichen Werkzeug geworden. Vom Unterricht in der Schule, aber vor allem von den Vor- und Nachbereitungsarbeiten zu Hause ist er nicht mehr fortzudenken. Jetzt sollen Lehrerinnen und Lehrer beim Kauf eines Computers finanzielle Unterstützung erfahren. Die Landesregierung hat nun der Gewährung einer Rückerstattung für die Anschaffung von Hard- und Software zugestimmt.

Dem Bereich "Lernen und neue Medien" widmet das deutsche Landesschulamt seit einigen Jahren seine besondere Aufmerksamkeit. Die Grundüberlegung dabei: Ein Lehrender kann sich in unserer Zeit nicht mehr über Computer und Internet hinwegsetzen. Er muss dem Computerzeitalter vorbereitet gegenüber treten. Die Grundvoraussetzung dafür: Der Pädagoge muss in der Schule, aber vor allem auch zu Hause das neue, unterrichtsunterstützende Werkzeug in seiner Vorbereitungsarbeit heranziehen können.

Erst im intensiven Umgang mit dem Instrument lässt sich viel an technischem Know-How gewinnen, in Fortbildungen wird die pädagogische Umsetzung vermittelt. Lehrenden können so eine solide Medienkompetenz aufbauen.

Sie wiederum ist Voraussetzung, wenn es darum geht, den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, wie die neuen Medien umfassend genutzt und als hilfsreiche Arbeitsinstrumente eingesetzt werden. Sie ist grundlegend für die erzieherische Aufgabe, den Kindern und jungen Menschen in der zunehmend unübersichtlichen Flut von Informationen und Medienbotschaften Orientierung zu bieten.

"Deshalb gehört es zu unseren besonderen Anliegen, den Lehrerinnen und Lehrern über die Fortbildung das nötige technische und didaktische Know-how zu vermitteln. Parallel dazu sollen Anreize geschaffen werden, die sie auch zum Kauf eines PCs animieren, damit sie als Lerninstrumente im Unterricht eingesetzt werden können" , erklärt Schulamtsleiters Walter Stifter. Auch ist ein gesichertes Fortbildungsprogramm von Seiten des Deutschen Schulamtes initiiert worden, durch welches mittlerweile Hunderte von Lehrpersonen auf die neuen Technologien eingeschult wurden.

Konkret geht darauf nun die Landesregierung ein, die einer Rückerstattung beim Ankauf von Hard- und Software zustimmt. "Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Schulentwicklung in unserem Lande. Wir hoffen, dass dies ein Anstoß für einen zeitgemäßen Unterricht ist," so auch die Landesrätin Sabina Kasslatter Mur.

Anrecht auf eine Rückerstattung haben:

Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art, mit unbefristetem Auftrag, welche sich im Dienst befinden

Beauftragtes Lehrpersonal, welches in den permanenten Rangordnungen eingetragen ist und aufgrund dieser Rangordnungen einen Auftrag erhalten hat

Lehrpersonen, die nachweislich bereits mehr als drei Jahre, mit wenigsten 180 Tagen Dienst je Schuljahr an Schulen versehen haben

Direktoren bzw. Direktorinnen und Inspektoren bzw. Inspektorinnen denen am Arbeitsplatz kein Computer zur Verfügung steht

Für die Rückerstattung werden auch Ankäufe, die ab dem 9. Jänner 2002 vorgenommen worden sind, berücksichtigt. Für alle Ankäufe müssen die Belege wie sie im Artikel 7 der Kriterien angeführt sind, vorgelegt werden.

Genaue Kriterien halten fest, welche Lehrerinnen und Lehrer beim Ankauf von Hard- und Software mit einem Beitrag oder einer Rückerstattung rechnen können:

  • Vorrang bei der Rückerstattung hat, wer bereits Erfahrung im Einsatz mit Neuen Medien und Technologien nachweisen kann.
  • Bis zum Jahr 2005 besteht die Möglichkeit, Beitrag oder Rückvergütung zu beanspruchen.


  • Vorlagen für das Ansuchen sind im Schulamt erhältlich und müssen auch dort unterschrieben eingereicht werden.


  • Wer um einen Beitrag ansucht, muss sich auch gleichzeitig dazu verpflichten, die neuen Technologien im Zusammenhang mit der eigenen Unterrichtstätigkeit zu verwenden und sich entsprechend weiterzubilden.


  • In Form einer Rückerstattung werden für die Anschaffung von Hard- und Software 40% und höchstens 520,00 € der Kosten übernommen.


  • Wer nicht vor dem 9. Jänner 2002 Hard- und Software erworben hat und die entsprechenden originalen Ausgabenbelege vorlegt, kann um Rückvergütung ansuchen.


Weitere Auskünfte erhalten Interessierte ab sofort beim Deutschen Landesschulamt unter der Tel. Nr. 0471 41 55 49 bzw. auf der Internetseite des Schulamtes (http://www.schule.suedtirol.it/landesschulamt), wo unter anderem die Kriterien und alle für das Ansuchen notwendigen Unterlagen zu finden sind. An die Schulen ergeht eine entsprechende Mitteilung mit allen Informationen.

VFcl