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Förderung der Weiterbildung und der Zweisprachigkeit: Ansuchen bis 31. Jänner

LPA - Der 31. Jänner gilt wieder als Abgabetermin für die Ansuchen um Finanzierung der Weiterbildungseinrichtungen. Die Weiterbildung in Südtirol wird von vielen verschiedenen Trägern organisiert; jene Organisationen, Vereine, Einrichtungen, die keine Gewinnabsicht verfolgen und eigene Statuten haben, werden vom Landesamt für Weiterbildung in der Abteilung Deutsche Kultur finanziell gefördert.

Die Weiterbildungsorganisationen ohne Gewinnabsichten können heuer wieder beim Amt für Weiterbildung um Finanzierungen ansuchen: für Maßnahmen und Investitionen im Bereich der Weiterbildung (gemäß Landesgesetz Nr. 41/1983), für Maßnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse (Landesgesetz Nr. 5/1987) und für Maßnahmen auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit (Landesgesetz Nr. 18/1988), und zwar bis Dienstag, 31. Jänner.

Die Ansuchen sind bis zu diesem Termin mit eingeschriebenem Brief (es gilt der Poststempel) abzuschicken oder persönlich im Amt für Weiterbildung (bis 17.00 Uhr) abzugeben.

Die notwendigen Formulare können beim Amt für Weiterbildung, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, Telefon 0471 413393 oder 98, angefordert oder im Internet heruntergeladen werden: www.provinz.bz.it/weiterbildung/formulare

Kontaktperson im Landesamt für Weiterbildung: Helga Girardi, Tel. 0471 413393, E-Mail: helga.girardi@provinz.bz.it

 

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